Zukünftig soll es möglich sein, dass Antragsteller bei deutschen Gerichten nicht mehr persönlich vorstellig werden müssen, um Anträge zu stellen. Hierfür soll ein von zu Hause oder mobil über das Smartphone nutzbares Online-Verfahren eingerichtet werden.
Derzeit arbeitet das Bundesjustizministerium an der Bereitstellung eines entsprechenden Verfahrens, welches zunächst im Bereich der Beratungshilfe erprobt wird. Der Antrag auf Erhalt eines Beratungshilfescheins soll hierbei online gestellt werden können.
Die Amtsgerichte Hanau und Gelnhausen beteiligen sich an diesem Pilotverfahren. Zwar ist eine vollständige Antragstellung derzeit technisch noch nicht verfügbar. Es besteht jedoch schon jetzt die Möglichkeit einer Online-Prüfung dahingehend, ob der vor Ort gestellte Antrag erfolgreich wäre („Vorab-Check“). Damit soll nicht nur das System erprobt werden. Bereits jetzt können Antragstellerinnen und Antragsteller vorab feststellen, ob sich der Weg zum Gericht lohnt.
Dieser Vorab-Check ist nunmehr auf der Homepage des Amtsgerichts Hanau unter dem Stichpunkt „Beratungshilfe“ bei der Möglichkeit der Online-Terminvereinbarung eingerichtet sowie direkt auf der Homepage des Amtsgerichts Gelnhausen und ist für alle Bürgerinnen und Bürger nutzbar.