Nach dem in der Anklageschrift vom 08.04.2025 dargestellten Sachverhalt soll sich der Angeklagte vor dem 26.01.2022 mit weiteren Mittätern zusammengeschlossen haben, um organisiert und arbeitsteilig Betrugstaten nach dem Modus Operandi „Schockanruf“ zu begehen.
Spezialisiert hätten sich die Täter darauf Senioren um ihre Ersparnisse zu bringen.
Am 24.01.2023 erhielt die 67-jährige Geschädigte einen Anruf von einem Beteiligten dieser Gruppe, der sich als Oberpolizeimeister ausgab. Dieser habe der Geschädigten geschildert, ihr Ehemann habe einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht. Um eine Inhaftierung zu verhindern, sei die Geschädigte aufgefordert worden eine Kaution in Höhe von 60.000 Euro zu bezahlen. Kurz nach diesem Telefonat sei ein Anruf von einem vermeintlichen Staatsanwalt erfolgt, welcher der Geschädigten mitgeteilt haben soll, die Gerichtskasse sei nunmehr geschlossen, man werde jedoch einen Mitarbeiter beauftragen die Kaution und die Wertgegenstände der Zeugin in Empfang zu nehmen.
Die Geschädigte sei demgemäß aufgefordert worden die Kaution, bestehend aus Geld und Goldschmuck auf einem Parkplatz, Nähe der Britta-Arena in Wiesbaden, zu übergeben.
Die Geschädigte habe die Kaution dann auch nachmittags an den Angeklagten, wie vereinbart, ausgehändigt.
Auf diese Weise erbeuteten die Täter 7900 Euro Bargeld und 480 Gramm Gold im Wert von 29.111 Euro.
Der Hauptverhandlungstermin in diesem Verfahren wurde auf den 15.05.2025, 09:00 Uhr, Saal 0.001 anberaumt.