Landgericht Wiesbaden

Strafsache gegen Dr. Berger u.a. (Cum-Ex) wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung

Lesedauer:7 Minuten

Nr. 03/2022

Aktenzeichen: 6 KLs – 1111 Js 18753/21

Zur Durchführung der Hauptverhandlung wurden folgende Termine bestimmt:

  • Beginn: Dienstag, den 12.04.2022, 9.30 Uhr

Fortsetzungstermine: jeweils 9.30 Uhr:

  • Donnerstag, 28.04.2022
  • Freitag, 29.04.2022
  • Donnerstag, 05.05.2022
  • Donnerstag, 12.05.2022
  • Freitag, 13.05.2022
  • Donnerstag, 19.05.2022
  • Freitag, 27.05.2022
  • Donnerstag, 02.06.2022
  • Donnerstag, 09.06.2022
  • Donnerstag, 30.06.2022
  • Donnerstag, 07.07.2022
  • Donnerstag, 14.07.2022
  • Donnerstag, 21.07.2022
  • Freitag, 22.07.2022
  • Donnerstag, 28.07.2022

Die Hauptverhandlung findet zum Schutz der Beteiligten vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus im externen Gerichtssaal des Landgerichts Wiesbaden, Im Grundweg, 65203 Wiesbaden (Festplatzgelände Gibber Kerb) statt.

Hinweise für interessierte Bürgerinnen und Bürger

Aus Platzgründen können – neben den akkreditierten Pressevertretern – nach einer Anordnung der Vorsitzenden der 6. Strafkammer nicht mehr 42 Personen in den Sitzungssaal eingelassen werden.

Der Prozess findet insbesondere auch unter Berücksichtigung des Schutzes der Beteiligten vor einer Ansteckung mit dem Corona Virus statt, weswegen die Vorsitzende der 6. Strafkammer folgenden Sicherheitsanordnungen zur Kontrolle der Zuhörer erlassen hat:

Der Sitzungssaal ist vom Zuschauerraum räumlich getrennt.

Der Zuschauerbereich darf nur von solchen Zuschauern betreten werden, die keine erkennbaren Krankheitssymptome (Husten, Schnupfen) aufweisen. Zwischen den Zuschauern ist ein Abstand von mindestens 1,5 Metern einzuhalten.

Sämtliche Zuschauer (Pressevertreter sowie sonstige Zuhörer) sind verpflichtet, einen medizinischen Mund- und Naseschutz (mindestens FFP2 ohne Ausatemventil) zu tragen.

Zuhörern ist es generell untersagt, Mobiltelefone oder sonstige Ton- und/oder Bildaufnahmegeräte in den Zuhörerraum einzubringen.

Akkreditierungsbedingungen und Hinweise

Für die Presse ist eine begrenzte Anzahl von Sitzplätzen im Sitzungssaal (26 Plätze) vorgesehen. Für die Reservierung eines solchen Platzes ist eine Akkreditierung erforderlich.

Für eine Akkreditierung ist eine schriftliche Anfrage – nur per E-Mail - unter Übermittlung eines gültigen Presseausweises eines Presseunternehmens bzw. einer Rundfunk- oder Fernsehanstalt im Sinne des Pressegesetzes und/oder eines Referenzschreibens eines solchen Unternehmens bis zum Freitag, 25.03.2022 erforderlich.

Die schriftliche Anfrage – unter dem Betreff Akkreditierung - ist zu richten an:

Landgericht Wiesbaden – Pressestelle –
E-Mail: Verwaltung@LG-Wiesbaden.Justiz.Hessen.de

Die Anfrage muss folgende Angaben enthalten, soweit dies nicht bereits eindeutig dem Presseausweis oder Referenzschreiben zu entnehmen ist:

  1. Vor- und Zuname
  2. Geburtsdatum
  3. Kontaktdaten (Telefon- und E-Mail-Adresse)
  4. Weiter ist in der Anfrage mitzuteilen welcher Art das Medium ist:
    1. Nachrichtenagenturen
    2. Fernsehen (öffentlich - rechtlich oder privatrechtlich)
    3. Hörfunk (öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich)
    4. Printmedien
    5. Online-Medien/freie Journalisten
  5. Wunsch nach einer Fernseh- und/oder Fotografiererlaubnis nebst Bereitschaft zur Übernahme der Poolführerschaft

Die vorgenannten Angaben sind Grundlage für die Verteilung der Sitzplätze gemäß der Anordnung der Vorsitzenden der 6. Strafkammer.

Anfragen, die die vorgenannten Angaben nicht enthalten, sind vom Akkreditierungsverfahren ausgeschlossen. Hinweise auf fehlende Angaben werden nicht erteilt.

Das Akkreditierungsverfahren beginnt mit Veröffentlichung der Pressemitteilung und endet am Freitag, 25.03.2022.

Innerhalb der jeweiligen Mediengruppe werden die Akkreditierungen in der Reihenfolge des jeweiligen Eingangs vorgenommen.

Dabei werden ausschließlich die Akkreditierungsanfragen berücksichtigt, die in dem Zeitraum von der allgemeinen Bekanntgabe des Akkreditierungsverfahrens mittels dieser Presseerklärung unter den vorgenannten Bedingungen bis zum Stichtag bei der Pressestelle/Verwaltung des Landgerichts Wiesbaden eingehen. Vor diesem Zeitraum gestellte Akkreditierungsanfragen und solche, die nach dem Stichtag bei der Pressestelle/Verwaltung des Landgerichts eingehen, finden nach Maßgabe der von der Vorsitzenden der 6. Strafkammer festgesetzten Verteilungskriterien nur Berücksichtigung, soweit die für Medienvertreter vorgesehenen Sitzplatzkapazitäten durch die für die jeweilige Mediengruppe im Anmeldezeitraum eingegangenen Akkreditierungen nicht erschöpft sein sollten.

Nach Abschluss des Akkreditierungsverfahrens werden die Medienvertreter, die einen Sitzplatz im Sitzungssaal erhalten haben, zeitnah entsprechende Nachricht erhalten.

Die vergebenen Sitzplätze werden ggf. neu vergeben, sofern die reservierten Sitzplätze nicht spätestens bis 10 Minuten vor Beginn der Verhandlung von dem dazu zunächst berechtigten Medienvertreter eingenommen worden sind.

Foto- und Fernsehaufnahmen; Pool-Bildung

Fernseh- und Fotoaufnahmen werden jeweils 20 Minuten vor Verhandlungsbeginn im Gerichtssaal gestattet, wobei diese ausschließlich im Rahmen einer „Pool-Lösung“ möglich sein werden.

Poolführer für die Fernsehaufnahmen werden eine zuvor akkreditierte inländische öffentlich-rechtliche Fernsehanstalt und ein zuvor akkreditierter Privatfernsehsender sein, deren Team je aus einem Kameramann/einer Kamerafrau und bis zu zwei Begleitern bestehen dürfen.

Poolführer für die Fotoaufnahmen werden vier akkreditierte Fotografen sein.

Die öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten bzw. die Privatfernsehsender sowie die Fotografen können sich bis spätestens 05.04.2022 auf einen Poolführer, der die Film- oder Fotoaufnahmen fertigt, einigen und dies der Pressestelle/Verwaltung des Landgerichts mitteilen. Sollte kein Vorschlag erfolgen, wird der Poolführer durch die Vorsitzende der 6. Strafkammer bestimmt werden.

Die Poolführer haben sich schriftlich zu verpflichten, das Bildmaterial ihren Konkurrenzunternehmen und Mitbewerbern zeitnah zu überspielen oder anderweitig zur Verfügung zu stellen. Die erforderlichen Absprachen obliegen im Einzelnen den interessierten Anstalten, Redaktionen, Agenturen und Journalisten. Kommt eine Einigung nicht zustande, dürfen im Sitzungssaal keinerlei Aufnahmen gemacht werden.

Sicherheitsanordnungen für die Pressevertreter

Die Vorsitzende der 6. Strafkammer hat folgenden Sicherheitsanordnungen für die Pressevertreter erlassen:

Akkreditierte Medienvertreter/ Journalisten dürfen mobile Endgeräte (Handys, Laptops, Tablets etc.) in den Sitzungssaal mitbringen. Die Nutzung von mobilen Endgeräten ist nur im Offline-Betrieb gestattet. Ton-, Bild- und Filmaufnahmen dürfen mit diesen nicht durchgeführt werden. Das Telefonieren, das Versenden von Nachrichten (auch über soziale Netzwerke), das Abrufen von Daten sowie jegliche Nutzung des Internets im bzw. aus dem Sitzungssaal ist während der Verhandlung nicht gestattet.

Ton-, Rundfunk-, Fernseh-, Film- und Bildaufnahmen im Sitzungssaal und in seinen Zugängen sind während der Sitzung untersagt. Gleiches gilt für Interviews und ähnliches mit Verfahrensbeteiligten.

Den Medienvertretern steht der Sitzungssaal für Ton-, Rundfunk-, Fernseh- und Film-aufnahmen vor Verhandlungsbeginn, sowie nach Sitzungsende in Absprache mit der Vorsitzenden zur Verfügung.

Persönlichkeitsrechte der Verfahrensbeteiligten sind zu beachten. Die Veröffentlichung nicht unkenntlich gemachter (unverpixelter) Film- und Bildaufnahmen von Justizwachtmeistern, Protokollführern und sonstigen Mitarbeitern bedarf deren Zustimmung.

Die Aufnahmen sind mit der Eröffnung der Sitzung durch die Vorsitzende zu beenden.

Mit Bild- und Tonaufzeichnungen des Spruchkörpers, der Protokollführer und Justizwachtmeister außerhalb des Sitzungssaals besteht kein Einverständnis.
Informationen zum Schutz personenbezogener Daten bei deren Verarbeitung durch die Justiz nach Artikel 13 und Artikel 14 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung finden sich auf der Internetseite des Gerichts. Auf Wunsch übersenden wir diese Informationen an betroffene Personen auch in Papierform.

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