Nr. 17/2022
In der Strafsache gegen B. und G. (Cum-Ex Verfahren) wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung (Aktenzeichen: 6 KLs - 1111 Js 27125/12)
Die Angeklagten sind wie folgt am 01.11.2022 vor dem Landgericht Wiesbaden, 6. Strafkammer, verurteilt worden:
Der Angeklagte B. ist wegen Steuerhinterziehung in 3 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren verurteilt worden, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Der Angeklagte G. ist wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung in 3 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 2 Monaten verurteilt worden, deren Vollstreckung ebenfalls zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Die Angeklagten haben die Kosten des Verfahrens sowie ihre jeweiligen notwendigen Auslagen zu tragen.