I.
Die 24. Große Strafkammer - Wirtschaftsstrafkammer - des Landgerichts Frankfurt hat nach teilweiser Zulassung der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main vom 25. Mai 2022 und Eröffnung des Hauptverfahrens nunmehr folgende Termine zur Durchführung der Hauptverhandlung bestimmt:
Die Verhandlungen finden jeweils um 10:00 Uhr im Gebäude E, 1., Stock, Raum 9 statt.
Wochentag | Datum |
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Freitag | 13.01.2023 |
Mittwoch | 18.01.2023 |
Freitag | 20.01.2023 |
Mittwoch | 25.01.2023 |
Freitag | 27.01.2023 |
Mittwoch | 01.02.2023 |
Freitag | 03.02.2023 |
Freitag | 10.02.2023 |
Mittwoch | 15.02.2023 |
Freitag | 17.02.2023 |
Mittwoch | 22.02.2023 |
Freitag | 24.02.2023 |
Mittwoch | 01.03.2023 |
Freitag | 03.03.3023 |
Mittwoch | 08.03.2023 |
Freitag | 10.03.2023 |
Mittwoch | 15.03.2023 |
Freitag | 17.03.2023 |
Mittwoch | 22.03.2023 |
Freitag | 24.03.2023 |
Mittwoch | 29.03.2023 |
Freitag | 31.03.2023 |
Sollte die Hauptverhandlung bis zum 31.03.2023 nicht beendet sein, wird sie danach jeweils am Mittwoch und Freitag fortgesetzt.
II.
Für die Medienberichterstattung im Rahmen der Hauptverhandlung gilt entsprechend einer Anordnung des Kammervorsitzenden Folgendes:
Ton-, Film und Bildaufnahmen, Interviews im Verhandlungssaal:
a) Ton-, Film- und Fotoaufnahmen sind im Verhandlungssaal an jedem Sitzungstag ausschließlich vor Beginn und nach Ende der Hauptverhandlung, nicht aber in den Pausen zulässig, im unmittelbaren Eingangsbereich des Verhandlungssaales sind sie nicht gestattet.
b) Für Ton-, Film- und Fotoaufnahmen im Sitzungssaal ist ein Pool zu bilden. Poolführer sind eine öffentlich-rechtliche Fernsehanstalt (ARD oder ZDF und deren Regionalsender), ein privater Fernsehsender sowie eine Fotoagentur. Die öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten und die privaten Fernsehsender sowie die Fotoagenturen können sich bis spätestens 15. Dezember 2022 auf jeweils einen Poolführer einigen und diesen der Pressestelle des Gerichts mitteilen. Sollte während dieser Zeit kein Vorschlag erfolgen, werden der oder die Poolführer durch den Vorsitzenden bestimmt. Die Poolführer haben den anderen Fernsehsendern und Fotoagenturen unter Hinweis auf die nachstehende Anonymisierungspflicht betreffend die Zeugen ihr Bildmaterial zur Verfügung zu stellen.
c) Bei Film- und Fotoaufnahmen der Angeklagten und der Zeugen im Verhandlungssaal ist ein Abstand von mindestens drei Metern einzuhalten. Aufnahmen der Angeklagten und von Zeugen im Verhandlungssaal und dessen unmittelbaren Zugangsbereich sind in geeigneter Weise zu anonymisieren (Verpixelung), es sei denn, die jeweils betroffene Person erklärt ausdrücklich ihre Zustimmung zu einer abweichenden Vorgehensweise.
d) Interviews oder interviewähnliche Gespräche mit den Verfahrensbeteiligten im Verhandlungssaal sind nicht zulässig.