Landgericht Frankfurt am Main

Urteil des Landgerichts im Niddaparkmordfall rechtskräftig

Durch Beschluss vom 27. Mai 2021 hat der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs die Revision des Angeklagten Jan M. gegen das Urteil der 21. Schwurgerichtskammer des Landgerichts Frankfurt am Main vom 16. März 2020 als unbegründet verworfen (Aktenzeichen 2 StR 405/20).

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Das Landgericht hatte den als Gastronom tätigen Angeklagten wegen Mordes, eines Verstoßes gegen das Waffengesetz sowie wegen Betruges und zwei Fällen der Urkundenfälschung zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt. Im Hinblick auf den Tatvorwurf des Mordes hatte es die Schwurgerichtskammer als erwiesen angesehen, dass der Angeklagte sich am Abend des 8. Mai 2018 mit einer 29-jährigen Geschäftspartnerin unter einem Vorwand im Frankfurter Niddapark verabredet und im Verlauf des Treffens der Frau mit einem Messer mehrere kräftige Stiche in Brust, Kopf und Nacken versetzt hatte, um sich ihrer und ihren immer drängenderen finanziellen Forderungen zu entledigen, die zu erfüllen er nicht in der Lage war.

Das Urteil ist damit rechtskräftig, so dass die verhängte Freiheitsstrafe vollstreckt werden kann.

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