Aktenzeichen: 2 Ks 4440 Js 40893/22
In der Strafsache gegen Barsoum K. wegen Mordes u.a. ("Raserfall") hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe mit Beschluss vom 20.11.2024 (4 StR 192/24) die Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen. Die erstinstanzlich zuständige 2. große Strafkammer des Landgerichts Wiesbaden hatte den Angeklagten mit Urteil vom 29.11.2023 wegen Mordes in Tateinheit mit verbotenem Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge und mit vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs sowie wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Der Angeklagte hatte im Oktober 2022 auf dem Gustav-Stresemann-Ring in Wiesbaden einen tödlichen Unfall verursacht.
Mit dem Beschluss des Bundesgerichtshofs ist das Urteil der 2. großen Strafkammer rechtskräftig.