Hauptverfahren gegen ehemaligen Pfarrer wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs von Kindern ohne Körperkontakt sowie des Besitzes, Herstellens und Zugänglichmachens von Kinderpornographie eröffnet
Die 2. Große Strafkammer des Landgerichts Fulda hat die Anklage der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main gegen einen 42jährigen ehemaligen Pfarrer wegen des Verdachts des mehrfachen sexuellen Missbrauchs von Kindern ohne Körperkontakt und anderer Sexualdelikte zum Nachteil von Kindern zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, in der Zeit von September 2021 bis Juli 2022 in Kalbach 71 Taten im Zusammenhang mit Besitz, Herstellung und Zugänglichmachung kinder- und jugendpornographischer Inhalte begangen zu haben, wobei in 9 Fällen tateinheitlich sexueller Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt angenommen wird.
Die Hauptverhandlung beginnt am Dienstag, den 24. September 2024 um 9:00 Uhr in Saal I des Landgerichts Fulda. Überdies wurden weitere 9 Verhandlungstage mit den Verfahrensbeteiligten abgestimmt, so dass die Hauptverhandlung nach derzeitigem Stand bis einschließlich 29. Oktober 2024 stattfindet.
Da die möglichen Geschädigten in dem angeklagten Tatzeitraum noch Kinder waren und teilweise noch sind, kommt in Betracht, zu deren Schutz die Öffentlichkeit über große Teile der Hauptverhandlung auszuschließen (§ 171b GVG). Von einem solchen Ausschluss der Öffentlichkeit wären auch die Vertreterinnen und Vertreter der Medien erfasst.
Für die Medienvertreter sind bis zu Beginn des jeweiligen Sitzungstages 15 Plätze reserviert, deren Vergabe nach der Reihenfolge des Erscheinens im Gerichtsgebäude erfolgt.