Landgericht Fulda

Verhandlung wegen des Vorwurfs der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen

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Am Mittwoch, den 13.11.2024, um 09:00 Uhr, beginnt die Berufungshauptverhandlung vor der 3. Strafkammer des Landgerichts Fulda gegen einen 76 Jahre alten Angeklagten wegen des Vorwurfs der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Dem Angeklagte wird vorgeworfen, am 25.03.2023 auf seinem Twitter (X) – Account „Charly.wg“ die nationalsozialistische Parole „Deutschland erwache“ gepostet zu haben.

Der Angeklagte wurden vom Amtsgericht Fulda im August aus tatsächlichen Gründen freigesprochen, da nicht zur Überzeugung des Gerichtes festgestellt werden konnte, dass der Angeklagte Kenntnis über die Eigenschaft der Wörter „Deutschland erwache“ als Parole einer verbotenen Organisation hat.

Gegen das Urteil hat die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. In der morgigen Hauptverhandlung wird neben der entscheidenden Frage des Vorsatzes auch die Kennzeicheneigenschaft der Parole zu erörtern sein. 

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