Nr. 10/2024
Aktuell kursiert ein gefälschter Eröffnungsbeschluss, angeblich des Amtsgerichts Frankfurt am Main, der ein Datum vom 05.11.2024 trägt und die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über eine in der Solartechnik tätige Firma suggeriert.
Unter Verwendung dieses Beschlusses werden Gewerbetreibenden durch den angeblichen Insolvenzverwalter Angebote zum vermeintlich günstigen Ankauf aus der Insolvenzmasse per E-Mail übersandt. Die aktuell kursierende Fälschung ist daran zu erkennen, dass das Amtsgericht Frankfurt den Beschluss erlassen haben, der angesetzte Termin jedoch in Freiburg im Breisgau stattfinden soll.
Es wird dringend empfohlen, derartige Angebote genau zu überprüfen. Hierzu können die Veröffentlichungen der Insolvenzgerichte dienen, die im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de abrufbar sind. In dennoch verbleibenden Zweifelsfällen kann das Insolvenzgericht Auskunft über die Echtheit eines verwendeten Beschlusses geben. Die Kontaktdaten erhalten Sie auf der Website des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter der Rubrik „Telefonverzeichnis“.