Amtsgericht Frankfurt am Main

Zusammenlegung der Zwangsvollstreckungsabteilungen

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Nr. 01/2024

Zum 1. Januar 2024 wurden die für die Mobiliar-Zwangsvollstreckung zuständigen Abteilungen des Amtsgerichts Frankfurt am Main in der Innenstadt und bei der Außenstelle Höchst zu einer gemeinsamen Abteilung in der Innenstadt zusammengelegt. Der Umzug der bisher in der Außenstelle Höchst ansässigen Abteilung in die Innenstadt ist am 16. Januar 2024 abgeschlossen worden.

Die Abteilung der Mobiliar-Zwangsvollstreckung ist unter anderem zuständig für die Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen - soweit nicht der Gerichtsvollzieher zuständig ist -, das Verfahren zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung sowie Räumungsschutzverfahren. Bis zum 31. Dezember 2023 wurden Verfahren aus den Gemeinden und Stadtteilen im Zuständigkeitsbereich der Außenstelle Höchst von der dort ansässigen Zwangsvollstreckungsabteilung bearbeitet, die Verfahren aus dem übrigen Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts Frankfurt am Main von der Abteilung in der Innenstadt. Durch die Zusammenlegung werden nun sämtliche Angelegenheiten aus dem Bereich der Mobiliar-Zwangsvollstreckung in der Innenstadt bearbeitet.

Die Zwangsvollstreckungsabteilung in Höchst war die kleinste Abteilung der Außenstelle und mit verhältnismäßig wenigen Mitarbeitern besetzt. Durch die Zusammenlegung zu einer größeren Abteilung in der Innenstadt werden die Servicequalität für die Rechtssuchenden und die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten verbessert. So wird unter anderem die Abdeckung der Eil- und Sprechdienstzeiten erleichtert.

 

Rechtssuchende können sich nun mit sämtlichen Anliegen, die in die Zuständigkeit der Mobiliar-Zwangsvollstreckungsabteilung fallen, an die gemeinsame Abteilung in der Innenstadt wenden.

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