Sie setzen sich aus gerichtlichen Gebühren und Auslagen (z. B. Kosten für Sachverständige, Zeugen oder Schreibauslagen) zusammen.
Verschiedene Gesetze regeln die Höhe und die Berechnung der entstandenen Gebühren sowie der gerichtlichen Auslagen.
Davon zu unterscheiden sind außergerichtliche Kosten, wie beispielsweise Kosten für Rechtsanwälte.
Sofern Kostenschuldner die ihnen auferlegten Kosten nicht bezahlen können, besteht zu Beginn eines Verfahrens gegebenenfalls die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen.
Sofern eine Gerichtskostenrechnung bereits ausgestellt wurde und der Kostenschuldner Schwierigkeiten mit der Begleichung hat, kann über die Gerichtskasse beispielsweise eine Stundung oder Ratenzahlung vereinbart werden.
Auf der Seite "Warnungen und Hinweise der Gerichte" werden aktuelle Informationen zu gefälschten Gerichtskostenrechnung veröffentlicht.