Den weitaus größten Gerichtszweig der rechtsprechenden Gewalt in Hessen bildet die ordentliche Gerichtsbarkeit, die 41 Amtsgerichte, davon sechs Präsidialamtsgerichte, neun Landgerichte (in Darmstadt, Frankfurt, Fulda, Gießen, Hanau, Kassel, Limburg, Marburg und Wiesbaden) und ein Oberlandesgericht in Frankfurt (mit Zivilsenaten in Darmstadt und Kassel) umfasst.
Übersicht
Ordentliche Gerichtsbarkeit in Hessen
Die sechs Präsidialamtsgerichte in Hessen stehen aufgrund ihrer Größe bezogen auf organisatorische Aufgaben in einigen internen Verwaltungsaufgaben einem Landgericht gleich. Sie haben als Behördenleitung eine Präsidentin oder einen Präsidenten. Die Dienstaufsicht wird direkt durch das Oberlandesgericht Frankfurt am Main wahrgenommen.
Die Behördenleitung für die weiteren 35 Amtsgerichte in Hessen wird jeweils von einem Direktor oder einer Direktorin wahrgenommen. Die Wahrnehmung der Dienstaufsicht erfolgt durch das Landgericht, in dessen Bezirk sich das jeweilige Amtsgericht befindet.
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