Nr. 13/2026
Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main hatte gegen die Angeklagte am 30.12.2024 Anklage wegen des Vorwurfs der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer ausländischen terroristischen Vereinigung erhoben. Die damals noch heranwachsende Angeklagte soll sich danach im Laufe des Jahres 2014 radikalisiert haben. Sie soll gemeinsam mit ihrem nach islamischem Ritus verheirateten Ehemann sowie dessen Bruder im November 2014 nach Syrien gereist sein. Dort soll sie auf dem Herrschaftsgebiet des Islamischen Staats ihren Ehemann durch die Haushaltsführung bei dessen Tätigkeit als „IS“-Kämpfer unterstützt haben. Nach dessen mutmaßlichem Tod im März 2015 soll sie in unterschiedlichen Frauenhäusern des „IS“ untergebracht worden sein und Geldleistungen vom „Witwenbüro“ des IS erhalten haben. Sie soll während ihres Aufenthalts mehrfach versucht haben, eine in Deutschland lebende Bekannte zur Ausreise nach Syrien zu bewegen.
Die Angeklagte wurde im März 2019 von US-Streitkräften festgenommen und in das von kurdischen Kräften kontrollierte Camp Al-Haul verbracht, wo sie bis Mitte September 2019 lebte, bis sie in die Türkei flüchtete. Sie wurde im Oktober 2019 von Ankara nach Deutschland zurückgeführt.
Vor dem mit drei Mitgliedern einschließlich des Vorsitzenden besetzten 8. Strafsenat des OLG hat heute die Hauptverhandlung begonnen. Der Senat hat zunächst die Personalien der Angeklagten festgestellt. Sodann haben die Vertreter der Generalstaatsanwaltschaft den Anklagesatz aus der Anklageschrift vom 30.12.2024 verlesen. Anschließend machte die Angeklagte Angaben zu ihren persönlichen Verhältnissen.
Die Hauptverhandlung wird am 12.3.2026 fortgesetzt. Für diesen Termin ist ein Sachverständiger (Komplex Islamischer Terrorismus) geladen, der eine Stellungnahme abgeben wird. Zudem hat die Angeklagte eine Einlassung zur Sache für diesen Tag angekündigt.
Weitere Fortsetzungstermine für die Hauptverhandlung sind derzeit bestimmt auf den 20.3., 13.4., 23.4. sowie 4.5.2026, jeweils 10.00 Uhr, Saal 19, Gerichtsgebäude E, Hammelsgasse 1, 60313 Frankfurt am Main.
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Az. 8 St 1/25