Grundbuchamt beim Amtsgericht Kassel

Allgemeine Informationen

Das Grundbuchamt befindet sich im Nebengebäude der Hauptstelle des Amtsgerichts Kassel, Friedrichstraße 32 - 34, 34117 Kassel. In der Zweigstelle Hofgeismar, Friedrich-Pfaff-Straße 8, 34369 Hofgeismar, wird für den dortigen Zuständigkeitsbereich ein eigenes Grundbuch geführt.

Sprechzeiten

Hauptstelle Kassel

Das Grundbuchamt ist montags bis donnerstags telefonisch von 09:00 Uhr bis 15:30 Uhr und freitags von 09:00 Uhr bis 14:30 Uhr unter der Telefonnummer +49 561 912 1904 zu erreichen.

Per Telefax können Sie sich unter der Nummer +49 611 32761 8143 an das Grundbuchamt wenden.

Zweigstelle Hofgeismar

Das Grundbuchamt Hofgeismar ist telefonisch montags bis donnerstags von 09:00 Uhr bis 16:30 Uhr und freitags von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter der Nummer +49 561 912 1410 zu erreichen.

Per Telefax können Sie sich unter der Nummer +49 611 32761 8103 an das Grundbuchamt der Zweigstelle wenden.

Postalische Anschrift

Schriftliche Eingaben und Anträge senden Sie bitte an die nachstehenden Anschriften. Hierbei ist – sofern bekannt – die vollständige und richtige Angabe des gerichtlichen Aktenzeichens oder die Anschrift des betreffenden Grundstücks Grundlage für eine zügige Bearbeitung.

Hauptstelle Kassel

Amtsgericht Kassel
- Grundbuchamt -
Frankfurter Straße 9
34117 Kassel

Zweigstelle Hofgeismar

Amtsgericht Kassel
- Zweigstelle Hofgeismar -
Friedrich-Pfaff-Straße 8
34369 Hofgeismar

Grundbuchauszüge und Akteneinsicht

Das Grundbuch ist nicht öffentlich und kann nur von Personen eingesehen werden, die ein berechtigtes Interesse darlegen können (insbesondere Eigentümer, Berechtigte, Gläubiger oder deren jeweilige Bevollmächtigte sowie Notare).

Hauptstelle Kassel

Das Terminal für die Grundbucheinsicht in der Hauptstelle Kassel befindet sich in den Räumen des Grundbuchamtes.

Termine für die Grundbucheinsicht können entweder telefonisch oder per E-Mail an grundbuchamt@ag-kassel.justiz.hessen.de vereinbart werden.

Fotokopien aus Grundakten (z. B. Eintragungsbewilligungen von Dienstbarkeiten oder Teilungserklärungen) können nur aufgrund eines schriftlichen Antrages übersandt werden. Bitte beachten Sie, dass hier mit einer Bearbeitungszeit von 4 bis 6 Wochen gerechnet werden muss.

Auszüge aus dem Grundbuch werden auf schriftlichen Antrag in unbeglaubigter (Gebühr 10,00 Euro) oder in beglaubigter Form (Gebühr 20,00 Euro) erteilt. 

Den Antrag richten Sie bitte schriftlich und eigenhändig unterschrieben an die vorgenannte Postanschrift oder per E-Mail an: grundbuchamt@ag-kassel.justiz.hessen.de.

Der Auszug wird Ihnen anschließend per Post übersandt.

Hinweis: Andere Anträge an das Grundbuchamt können nicht per E-Mail gestellt werden. Andere Anträge, die per E-Mail eingehen, bleiben unbearbeitet. Sie werden weder zur Kenntnis genommen noch beantwortet. Gleiches gilt für Eingaben, die nicht in die Zuständigkeit des Grundbuchamtes fallen.

Zweigstelle Hofgeismar

Der Terminal für die Grundbucheinsicht befindet sich in den Räumlichkeiten des Grundbuchamtes der Zweigstelle.

Termine für die Grundbucheinsicht können entweder telefonisch oder per E-Mail an poststelle.hofgeismar@ag-kassel.justiz.hessen.de vereinbart werden.

Hinweis: Andere Anträge an das Grundbuchamt können nicht per E-Mail gestellt werden. Andere Anträge, die per E-Mail eingehen, bleiben unbearbeitet. Sie werden weder zur Kenntnis genommen noch beantwortet. Gleiches gilt für Eingaben, die nicht in die Zuständigkeit des Grundbuchamtes der Zweigstelle fallen.

Auszüge aus dem Grundbuch werden auf schriftlichen Antrag in unbeglaubigter (Gebühr 10,00 Euro) oder in beglaubigter Form (Gebühr 20,00 Euro) erteilt. 

Den Antrag richten Sie bitte schriftlich und eigenhändig unterschrieben an die vorgenannte Postanschrift oder per E-Mail an: poststelle.hofgeismar@ag-kassel.justiz.hessen.de.

Der Auszug wird Ihnen anschließend per Post übersandt.

Formulare und Merkblätter