Mobiliarvollstreckung beim Amtsgericht Kassel

Allgemeine Informationen

Im Rahmen der Zwangsvollstreckung kann ein Gläubiger seine Ansprüche gegenüber dem Schuldner mit gerichtlichen Maßnahmen durchsetzen. Oftmals kommen hierbei die für den Bezirk des Amtsgerichts Kassel zuständigen Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher zum Einsatz.

Vollstreckungssachen werden sowohl von der Hauptstelle des Amtsgerichts in Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel, als auch in der Zweigstelle des Amtsgerichts in Hofgeismar, Friedrich-Pfaff-Straße 8, 34369 Hofgeismar, bearbeitet.

Sprechzeiten

Hauptstelle Kassel

Die Zwangsvollstreckungsabteilung ist telefonisch täglich zwischen 09:00 Uhr und 12:00 Uhr der Nummer +49 561 912 1862 zu erreichen:

Per Telefax können Sie sich unter der Nummer +49 611 32761 8196 an die Zwangsvollstreckungsabteilung wenden.

Zweigstelle Hofgeismar

Die Zweigstelle Hofgeismar ist telefonisch montags bis donnerstags von 09:00 Uhr bis 16:30 Uhr und freitags von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter der Nummer +49 561 912 1410 zu erreichen.

Per Telefax können Sie sich unter der Nummer +49 611 32761 8103 an die Zweigstelle wenden.

Postalische Anschrift

Schriftliche Eingaben und Anträge senden Sie bitte an die nachstehenden Anschriften. Hierbei ist – sofern bekannt – die vollständige und richtige Angabe des gerichtlichen Aktenzeichens Grundlage für eine zügige Bearbeitung.

Hauptstelle Kassel

Amtsgericht Kassel
- Vollstreckungsgericht -
Frankfurter Straße 9
34117 Kassel

Zweigstelle Hofgeismar

Amtsgericht Kassel
- Zweigstelle Hofgeismar -
Friedrich-Pfaff-Straße 8
34369 Hofgeismar

Formulare und Merkblätter

Formulare bzw. Merkblätter die Zwangsvollstreckung betreffend finden Sie unter den Rubriken „Zwangsvollstreckung“ und „Zwangsvollstreckung – Beauftragung von Gerichtsvollziehern“.