Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Anklage zugelassen und Hauptverfahren eröffnet

Nr. 56/2026

Der 8. Strafsenat (Staatsschutzsenat) des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (OLG) hat mit Beschluss vom 22.10.2026 die Anklage der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main vom 14.8.2026 gegen einen 26-jährigen irakischen Staatsbürger wegen des Verdachts der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet. 

Dem Angeklagten wird von der Generalstaatsanwaltschaft vorgeworfen, sich als Mitglied der terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ (im Folgenden „IS“) angeschlossen und sich für diese betätigt zu haben. Der Angeklagte soll nach dem Ergebnis der Ermittlungen bereits als Jugendlicher ab Dezember 2014 eine militärische Ausbildung innerhalb des „IS“ durchlaufen und einen Treueeid auf die Vereinigung geleistet haben. Im Anschluss daran soll er bis März 2017 auf irakischem Staatsgebiet für verschiedene Einheiten und Untereinheiten des Kriegsministeriums („Diwan al-Jund“) des „IS“ tätig gewesen sein. Hierfür soll er Geldleistungen der Vereinigung erhalten haben.

Nach den durchgeführten Ermittlungen soll der Angeschuldigte im Oktober 2022 erstmals nach Deutschland eingereist sein.

Die mutmaßliche Identifizierung des Angeschuldigten erfolgte unter anderem mithilfe sogenannter „IS-Listen“, die den Ermittlungsbehörden vorliegen.

Der Angeklagte befindet sich seit seiner Festnahme im März 2026 in Untersuchungshaft.

Die Hauptverhandlung wird am 15.1.2027 um 10:00 Uhr im Saal II des Gerichtsgebäudes E, Hammelsgasse 1, Frankfurt am Main beginnen und am 18.1., 21.1., 28.1. und 5.2.2027 fortgesetzt werden. 

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 6. August.2026, Az. 8 St 2/26.

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