Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Beginn der Hauptverhandlung

Nr. 49/2026

In dem Strafverfahren gegen den 32-jährigen irakischen Staatsangehörigen Wadah Mahamed H. hat heute die Hauptverhandlung vor dem 5. Strafsenat (Staatsschutzsenat) des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main begonnen. An der Sitzung nahmen neben dem mit drei Richtern besetzten Senat der Angeklagte mit seiner Verteidigerin sowie zwei Vertreter der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main teil.

Nach Feststellung der Anwesenheit der Verfahrensbeteiligten verlasen die Vertreter der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main den Anklagesatz aus der Anklageschrift vom 8. Juni 2026, in der dem Angeklagten vorgeworfen wird, sich als Mitglied der terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ (im Folgenden „IS“) angeschlossen und sich für diese betätigt zu haben. Zunächst soll der Angeklagte spätestens im Januar 2016 eine militärische Ausbildung innerhalb des „IS“ durchlaufen und einen Treueeid auf die Vereinigung geleistet haben.

Im Zeitraum Januar 2016 bis September 2016 soll sich der Angeklagte in das Verbandsleben eingegliedert haben und als Kämpfer auf irakischem oder syrischem Staatsgebiet für den „IS“ tätig gewesen sein. Hierbei soll er in verschiedenen Einheiten und Untereinheiten des Kriegsministeriums des „IS“ („Diwan al-Jund“) eingesetzt worden sein. Im Gegenzug soll er Geldleistungen von dem „IS“ erhalten haben.

Der Angeklagte, der im Jahr 2022 nach Deutschland einreiste, befindet sich seit dem 23. Januar 2026 in Untersuchungshaft.

Nach der Verlesung des Anklagesatzes belehrte der Vorsitzende den Angeklagten, dass es ihm freistehe, sich zur Anklage zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen. Der Angeklagte ließ durch seine Verteidigerin erklären, sich zum Tatvorwurf zunächst nicht einlassen zu wollen.

Daraufhin ist der Senat in die Beweisaufnahme eingetreten. Im Rahmen der Beweisaufnahme wurde eine Zeugin des Polizeipräsidiums Westhessen vernommen, die die Ermittlungen gegen den Angeklagten geleitet hatte. Sie berichtete u.a. über den Beginn des Ermittlungsverfahrens und die darin durchgeführten strafprozessualen Maßnahmen, wie Wohnungsdurchsuchung und Festnahme, sowie die daraus gewonnenen Erkenntnisse.

Im Anschluss daran unterbrach der Vorsitzende die Hauptverhandlung.

Die Hauptverhandlung wird am 29. September 2026 um 10:00 Uhr im Saal II des Gerichtsgebäudes E, Hammelsgasse 1, Frankfurt am Main, sowie am 20., 22., 26., 30. Oktober 2026 und am 2., 6., 13. und 16. November 2026 fortgesetzt werden.

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Az. 5 St 1/26

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