Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Beginn der Hauptverhandlung gegen Deniz B.

Die Hauptverhandlung gegen Deniz B. wegen des Vorwurfs der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer ausländischen terroristischen Vereinigung („IS“) und Kriegsverbrechen gegen Eigentum und sonstige Rechte hat begonnen.

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In dem Strafverfahren gegen den 31-jährigen Deniz B. hat heute die Hauptverhandlung vor dem 5. Strafsenat (Staatsschutzsenat) des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (OLG) begonnen. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, sich in drei Fällen mitgliedschaftlich an einer terroristischen Vereinigung im Ausland beteiligt zu haben, wobei ihm in zwei Fällen Kriegsverbrechen gegen das Eigentum und sonstige Rechte zur Last gelegt werden.

Deniz B. soll im Frühjahr 2016 gemeinsam mit seiner Ehefrau nach islamischem Ritus von Deutschland aus in die Türkei gereist sein, um sich sodann nach Syrien zu der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ („IS“) zu begeben. Dort angekommen sollen sich die beiden dem „IS“ als Mitglieder angeschlossen haben. Wenige Tage später sei das Paar nach Mossul (Irak) gereist, wo der Angeklagte eine militärische Ausbildung durchlaufen habe. Im Anschluss soll er als Mitglied einer Kampfeinheit des „IS“ Wachdienste und Kampfeinsätze für die Vereinigung absolviert haben, wobei er zuletzt eine verantwortliche Position im logistischen Bereich wahrgenommen haben soll. Für seine Tätigkeit habe Deniz B. eine monatliche Alimentation von der Vereinigung erhalten. Während seines Aufenthalts im Irak soll er an verschiedenen Orten gewohnt und an diesen mit seiner Ehefrau nacheinander insgesamt zwei Wohnhäuser bezogen haben, die ihnen jeweils vom „IS“ zur Nutzung überlassen worden seien. Die Wohnhäuser habe der „IS unter seine Verwaltung gestellt, nachdem die rechtmäßigen Bewohner vor der Vereinigung geflohen waren.

Seit seiner Festnahme durch kurdische Sicherheitskräfte im August 2017 befand sich der Angeklagte bis zu seiner Abschiebung nach Deutschland in Erbil/Nordirak in Haft. Bei seiner Wiedereinreise in die Bundesrepublik wurde er am 20.12.2022 aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 14.12.2022 (Az.: 2 BGs 737/22) festgenommen und befand sich anschließend zunächst in Untersuchungshaft. Mit Beschluss des Senats vom 31.03.2023 ist der Haftbefehl gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt und Deniz B. aus der Haft entlassen worden.

Nach Feststellung der Personalien und Haftdaten des Angeklagten haben die Vertreter des Generalbundesanwalts im heutigen Termin den Anklagesatz aus der Anklageschrift vom 16.03.2023 verlesen. Im Anschluss hieran hat der Senat, der in der Hauptverhandlung mit drei Richtern besetzt ist, den Angeklagten über seine Rechte belehrt und ihn zu seiner Person sowie zur Sache vernommen. Die Sitzung ist derzeit unterbrochen und wird nach der Mittagspause fortgesetzt.

Fortsetzungstermine sind zunächst für Freitag, den 22.12.2023, Montag, den 15.01.2024, Freitag, den 26.01.2024, Freitag, den 02.02.2024, Freitag, den 09.02.2024, Freitag, den 23.02.2024, Freitag, den 01.03.2024, und Freitag, den 08.03.2024, geplant. Mit Ausnahme der Termine am 22.12.2023 und 15.01.2024, die um 11 Uhr beginnen, finden alle Termine ab 10 Uhr im Saal II des Gerichtsgebäudes E, Hammelsgasse 1, Frankfurt am Main, statt.

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Az. 5 St 2/23

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