Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Beginn der Hauptverhandlung gegen Fatiha B.

Vor dem 8. Strafsenat (Staatsschutzsenat) des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (OLG) hat heute die Hauptverhandlung gegen die 29-jährige Fatiha B. wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in zwei terroristischen Vereinigungen im Ausland (Jabhat al-Nusra und „IS“) und der Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht begonnen.

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Nr. 03/2023

An der Sitzung nahmen neben dem mit zwei Richterinnen und einem Richter besetzten Senat die Angeklagte mit ihrer Verteidigerin und ihrem Verteidiger, einer Vertreterin und eines Vertreters der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main sowie eine Vertreterin der Jugendgerichtshilfe teil. Nachdem der Vorsitzende des Senats die Anwesenheit der Verfahrensbeteiligten sowie die Identität der Angeklagten festgestellt hatte, verlasen die Vertreter der Generalstaatsanwaltschaft den Anklagesatz aus der Anklageschrift.

Der Angeklagten wird demnach vorgeworfen, sich im Jahr 2013 in der salafistischen Szene des Rhein-Main-Gebiets bewegt zu haben. Gemeinsam mit ihrem Ehemann, der ebenfalls einer radikalen Auslegung des Islams vertreten haben soll, soll sie im September 2013 über die Türkei nach Syrien ausgereist sein. Sie soll sich zunächst der Terrororganisation Jabhat al-Nusra als Mitglied angeschlossen haben. Auf dem Gebiet der Jabhat al-Nusra soll sie sich um den gemeinsamen Haushalt und die im Februar 2014 geborene Tochter gekümmert haben. Dadurch soll sie ihrem Ehemann ermöglicht haben, sich als Kämpfer für die Vereinigung zu betätigen.

Im Sommer 2014 sollen die Eheleute mit ihrer Tochter Syrien verlassen und sich in der Türkei aufgehalten haben, zunächst mit dem Ziel, nach Deutschland zurückzukehren. Im November 2014 sollen sie in das Gebiet des sog. Islamischen Staates („IS“) ausgereist und sich dieser Terrororganisation als Mitglieder angeschlossen haben.

In den folgenden Jahren soll die Angeklagte ihrem Ehemann, der sich nach einer militärischen Ausbildung dem „IS“ als Kämpfer angeschlossen haben und in dessen Finanzverwaltung tätig gewesen sein soll, zu dessen jeweiligen Einsatzorten gefolgt sein und durch die Führung des Haushalts dessen Tätigkeit für den „IS“ ermöglicht haben. 

Nach der Verlesung der Anklageschrift machte die Angeklagte umfassende Angaben zur Person und kündigte eine Sacheinlassung für den nächsten Sitzungstag an. Die Hauptverhandlung wird am 19.1.2023, 9.30 Uhr, Saal II Geb. E fortgesetzt. Weitere Termine zur Fortsetzung der Hauptverhandlung sind derzeit bestimmt auf den 23.1., 25.1., 30.1., 2.2., 7.2., 9.2., 13.2., 16.2., 23.2., 14.3. und 17.3.2023, jeweils 9.30 Uhr, Saal II Geb. E.

Die Angeklagte, die am 31.3.2022 nach Deutschland zurückgeführt worden war, befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft.

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Az. 8-2 OJs 6/22 - 1/22

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