Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Beginn der Hauptverhandlung gegen Marvin E.

Hauptverhandlung wegen Gründung einer terroristischen Vereinigung und Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat.

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In dem Strafverfahren gegen den 20-jährigen Marvin E. aus Nordhessen hat heute die Hauptverhandlung begonnen. An der Sitzung haben neben dem mit drei Richtern besetzten Senat der Angeklagte mit seiner Verteidigerin und seinem Verteidiger, zwei Vertreter des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof, Vertreterinnen der Jugendgerichtshilfe sowie ein psychologischer und ein psychiatrischer Sachverständiger teilgenommen. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, versucht zu haben, eine terroristische Vereinigung zu gründen, eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet zu haben sowie gegen das Waffen- und Sprengstoffgesetz verstoßen zu haben.

Der Angeklagte soll laut Anklageschrift des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof vom 31.03.2022 die Ideologie der sog. Atomwaffen Division („AWD“) geteilt haben, deren Anhänger eine rassistische, antisemitische und nationalsozialistische Weltanschauung vertreten würden. Er habe im Sommer 2021 den Entschluss gefasst, innerhalb von drei Jahren in Deutschland einen „Rassen“- und Bürgerkrieg im Sinne der „AWD“-Ideologie zu entfachen. Hierfür sollte eine „AWD-Division Hessen“ Anschläge mittels Sprengsätzen und Schusswaffen begehen. Als Mitglieder habe er versucht, Personen mit Erfahrung im Umgang mit Waffen und Pyrotechnik zu gewinnen. Er habe sich auch bemüht, das für die Anschläge erforderliche Waffenarsenal zu beschaffen. Er habe sich über das Internet über ein Schnellfeuergewehr informiert und verschiedene Komponenten erworben, mit denen er mehrere sog. unkonventionelle Sprengvorrichtungen hergestellt habe. Die produzierten Gemische hätten eine Sprengkraft entfaltet, die einen mit militärischem Sprengstoff in etwa vergleichbaren Wirkungsgrad erzielten.

Der Angeklagte habe bereits über mögliche Ziele für die beabsichtigten Anschläge recherchiert. Zudem habe er für die Rekrutierung von Mitgliedern seiner „AWD-Division-Hessen“ eine Plakataktion in einer hessischen Stadt geplant.

Nach Feststellung der Personalien und Haftdaten des Angeklagten sowie der Verkündung eines Beschlusses über die Durchführung der Hauptverhandlung in Öffentlichkeit haben die Vertreter des Generalbundesanwalts in der heutigen Sitzung den Anklagesatz aus der Anklageschrift vom 31.03.2022 verlesen. Im Anschluss hieran hat der Senat den Angeklagten über seine Rechte belehrt. Am folgenden Sitzungstag soll dieser zu seiner Person vernommen werden.

Der Senat wird auch darüber zu entscheiden haben, ob Jugendstrafrecht zur Anwendung gebracht wird, weil der Angeklagte die Taten als Heranwachsender im Alter von 19 Jahren begangen haben soll.

Der Angeklagte wurde am 16.9.2021 festgenommen und befindet sich seitdem ununterbrochen in Untersuchungshaft.

Die Hauptverhandlung wird am 12.08.2022 um 12:00 Uhr, 02.09.2022 um 10:00 Uhr, 08.09.2022 um 14:00 Uhr, 09.09.2022 um 10:00 Uhr, 27.09.2022 um 14:00 Uhr, 30.09.2022 um 10:00 Uhr, 04.10.2022 um 14:00 Uhr, 07.10.2022 um 10:00 Uhr, 11.10.2022 um 14:00 Uhr, 14.10.2022 um 10:00 Uhr, 18.10.2022 um 14:00 Uhr, 21.10.2022 um 10:00 Uhr und ab 01.11.2022 jeden Dienstag um 14:00 Uhr und Freitag um 10:00 Uhr fortgesetzt werden. Alle Termine finden im Saal II des Gerichtsgebäudes E, Hammelsgasse 1, Frankfurt am Main, statt.

Oberlandesgericht Frankfurt am Main - Az. 2 StE 4/22 - 5a - 1/22

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