Nr. 81/2022
Der 8. Strafsenat (Staatsschutzsenat) des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (OLG) hat die von der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main erhobene Anklage gegen die 29-jährige Fatiha B. wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in zwei terroristischen Vereinigungen im Ausland (Jabhat al-Nusra und „IS“) und der Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet. Der Senat wird mit drei Richtern einschließlich des Vorsitzenden besetzt sein. Die Termine zur Hauptverhandlung werden gesondert bekannt gegeben.
Der Angeklagten wird gemäß Anklageschrift vom 18.8.2022 vorgeworfen, sich im Jahr 2013 in der salafistischen Szene des Rhein-Main-Gebiets bewegt zu haben. Gemeinsam mit ihrem Ehemann, der ebenfalls einer radikalen Auslegung des Islams vertreten haben soll, soll sie im September 2013 über die Türkei nach Syrien ausgereist sein. Sie soll sich zunächst der Terrororganisation Jabhat al-Nusra als Mitglied angeschlossen haben. Auf dem Gebiet der Jabhat al-Nusra soll sie sich um den gemeinsamen Haushalt und die im Februar 2014 geborene Tochter gekümmert haben. Dadurch soll sie ihrem Ehemann ermöglicht haben, sich als Kämpfer für die Vereinigung zu betätigen.
Im Sommer 2014 sollen die Eheleute mit ihrer Tochter Syrien verlassen und sich in der Türkei aufgehalten haben, zunächst mit dem Ziel, nach Deutschland zurückzukehren. Im November 2014 sollen sie in das Gebiet des sog. Islamischen Staates („IS“) ausgereist und sich dieser Terrororganisation als Mitglieder angeschlossen haben.
In den folgenden Jahren soll die Angeklagte ihrem Ehemann, der sich nach einer militärischen Ausbildung dem „IS“ als Kämpfer angeschlossen haben und in dessen Finanzverwaltung tätig gewesen sein soll, zu dessen jeweiligen Einsatzorten gefolgt sein und durch die Führung des Haushalts dessen Tätigkeit für den „IS“ ermöglicht haben.
Nachdem die Angeklagte im Februar 2019 von Einheiten der kurdischen Volksverteidigung festgenommen wurde, befand sie sich gemeinsam mit ihrer Tochter und ihren weiteren Kindern bis März 2022 in einem kurdischen Gefangenenlager. Nach ihrer Rückführung nach Deutschland wurde sie am 31.3.2022 am Frankfurter Flughafen festgenommen. Sie befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.
Der Senat hat den Haftbefehl aufrechterhalten.
Die Termine zur Eröffnung der Hauptverhandlung sowie zur Fortsetzung der Hauptverhandlung werden noch gesondert bekannt gegeben.
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 31.10.2022, Az. 8-2 OJs 6/22 - 1/22