Nr. 58/2025
Der 8. Strafsenat (Staatsschutzsenat) des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (OLG) hat gegen zwei Angeklagte im Alter von heute 39 und 29 Jahren wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland („IS“) das Hauptverfahren eröffnet.
Die heute 39-jährige deutsche Staatsangehörige aus dem Main-Taunus-Kreis soll nach der Anklageschrift der Generalstaatsanwaltschaft im Jahr 2008 zum Islam konvertiert sein. Anschließend soll sie sich radikalisiert und in der salafistischen Szene des Rhein-Main-Gebiets bewegt haben. Sie soll von der Türkei aus im Sommer 2016 gemeinsam mit ihrem Ehemann und ihren zwei Kindern nach Syrien ausgereist sein und sich dort auf das Gebiet des „IS“ begeben haben. Dort soll sie ihr drittes Kind zur Welt gebracht haben. Nachfolgend soll sie ihrem Ehemann, nach dessen Tod Ende 2017 einem weiteren Kämpfer des „IS“, den sie nach islamischen Ritus heiratete, zu den jeweiligen Einsatzorten gefolgt sein. Durch die Führung des Haushalts und Erziehung der gemeinsamen Kinder soll sie deren Tätigkeit für den „IS“ ermöglicht haben. Die Kinder sollen in dieser Zeit während des rund drei Jahre andauernden Aufenthalts auf dem „IS“-Gebiet dem Risiko ausgesetzt gewesen sein, Opfer von Luftangriffen und sonstigen Kampfhandlungen zu werden.
Die heute 29-jährige deutsche Staatsangehörige aus Nordhessen soll sich im Laufe des Jahres 2014 radikalisiert haben. Sie soll gemeinsam mit ihrem Ehemann nach islamischem Ritus im November 2014 nach Syrien gereist sein. Dort soll sie in den ersten Monaten des Aufenthalts auf dem „IS“-Gebiet ihren Ehemann nach islamischen Ritus durch die Haushaltsführung bei dessen Tätigkeit als „IS“-Kämpfer unterstützt haben. Nach dessen mutmaßlichen Tod im März 2015 soll sie in unterschiedlichen Frauenhäusern des „IS“ untergebracht worden sein. Sie soll während ihres Aufenthalts mehrfach versucht haben, eine in Deutschland lebende Bekannte zur Ausreise nach Syrien zu bewegen.
Beide Angeklagte sollen Geldleistungen vom „Witwenbüro“ des „IS“ erhalten haben.
Beide Angeklagte wurden im März 2019 von Einheiten der kurdischen Volksverteidigung festgenommen und in ein Gefangenenlager verbracht. Von dort wurden sie am 6.10.2021 bzw. 5.10.2019 nach Deutschland zurückgeführt.
Ein Termin für den Beginn der Hauptverhandlungen ist noch nicht bestimmt. Er wird gesondert mit einer Presseinformation bekannt gemacht werden sowie über die Homepage, dort Rubrik Terminvorschau.
Der Senat wird mit drei Richterinnen und Richtern besetzt sein.
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 26.9.2025, Az. 8 St 2/25 und Beschluss vom 26.9.2025, Az. 8 St 1/25