Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten

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Nr. 05/2024

Der 5. Strafsenat (Staatsschutzsenat) des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (OLG) hat heute die 39-jährige Nadja R. der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland in drei Fällen, davon in zwei Fällen in Tateinheit mit Kriegsverbrechen gegen Eigentum, schuldig gesprochen und zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt.

In der an vierzehn Tagen durchgeführten Hauptverhandlung hat der Senat folgendes festgestellt:

Die Angeklagte ist sowohl deutsche als auch libanesische Staatsbürgerin. Ihre Kindheit war von traumatischen Erfahrungen wie der Entführung durch den eigenen Vater in den Libanon im Alter von sechs Jahren und der späteren Zwangsverheiratung mit einem libanesischen Cousin im Alter von 14 Jahren geprägt. Spätestens ab dem Jahr 2009 wandte sie sich einer islamistisch-salafistischen bzw. jihadistischen Glaubenseinstellung zu und hegte spätestens seit dem Jahr 2011 den Wunsch, in ein jihadistisches Kampfgebiet auszureisen und ein Leben unter der Scharia zu führen.

Sie reiste im Juli 2014 von Frankfurt am Main nach Raqqa (Syrien) aus, um sich dort der terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ („IS“) anzuschließen. Kurz nach ihrer

Ankunft in Raqqa heiratete sie den gesondert verfolgten Cem K. nach islamischem Ritus, den sie zwei Monate zuvor über Facebook kennengelernt hatte und der ihr ein gläubiges Leben im Kalifat des „IS“ versprochen hatte. Bei Cem K. handelt es sich um einen aus Hamburg stammenden Jihadisten, der bereits im Februar 2014 nach Syrien gereist war und sich dem „IS“ als Kämpfer angeschlossen hatte.

Sogleich nach Ankunft in Raqqa und Heirat von Cem K. gliederte sich die Angeklagte in das Vereinigungsleben ein und führte fortan an der Seite von Cem K. eine gemäß dem Leitbild des in den vom „IS“ besetzten Gebieten geprägte Ehe. Die Angeklagte befürwortete die Kampfhandlungen von Cem K. und unterstützte ihn, indem sie den Haushalt führte und ihn versorgte und ihm damit ermöglichte, sich auf seine Tätigkeit als Kämpfer der Vereinigung zu konzentrieren. Auch pflegte die Angeklagte Cem K. intensiv, nachdem er bei Kampfhandlungen im Februar 2015 ein Bein verloren hatte und half, seine Einsatzfähigkeit für die Organisation wiederherzustellen, so dass Cem K. ab Sommer 2015 fortan als Funkspäher für den „IS“ eingesetzt werden konnte. Das Paar lebte von Leistungen der Terrororganisation, die neben dem Schutz vor Feinden und dem Bereitstellen von für das Paar kostenfreien Wohnraum auch die Zahlung eines monatlichen Lohns für Cem K. und die Angeklagte umfasste.

Die Angeklagte bemühte sich zudem um die Anwerbung weiterer „IS“-Mitglieder, indem sie sich im August 2014 mit einem Beitrag auf ihrer Facebook-Seite an heiratswillige Frauen wandte und ihre Unterstützung bei der Ausreise aus Deutschland bzw. Europa in das „IS“-Kampfgebiet anbot.

Im Oktober 2014 wurde die Kampfeinheit, der Cem K. angehörte, vom syrischen Raqqa in den Irak und dort in die Stadt Tal Afar verlegt. Dort besetzte die Angeklagte gemeinschaftlich mit Cem K. in der Zeit von Oktober 2014 bis September 2016 nacheinander zwei ihnen von der Vereinigung zugewiesene Häuser, deren rechtmäßige Bewohner vor den herannahenden Truppen des „IS“ geflohen waren.

Als die Angriffe der „Anti-IS“-Koalition auf den „IS“ in der Region um Tal Afar deutlich zunahmen, zogen die Angeklagte und Cem K. mit dem gemeinsamen im Jahr 2015 geborenen Sohn Ende September 2016 mit einer allgemeinen Fluchtbewegung von „IS“-Angehörigen in das zu diesem Zeitpunkt noch nicht so stark umkämpfte Raqqa in Syrien zurück. Weil die Kampfhandlungen und Luftangriffe der „Anti-IS“-Koalition gegen den „IS“ im Laufe des Jahres 2017 jedoch auch in Raqqa deutlich zunahmen, versuchte die Angeklagte im Juni 2017 mit den gemeinsamen Kindern - ein weiterer Sohn war im Jahr 2017 geboren worden - das „IS“-Kampfgebiet in Richtung Türkei zu verlassen. Auf der Flucht wurde sie von Einheiten der kurdischen Volksverteidigung festgenommen. Cem K., der zu den letzten in Raqqa verbliebenen „IS“-Kämpfern gehörte, ergab sich im Oktober 2017 den kurdischen Volksverteidigungseinheiten und befindet sich seitdem in kurdischer Haft.

Nach einem kurzen Aufenthalt im Lagerkomplex Ain Issa lebte die Angeklagte von Februar 2018 bis Oktober 2022 mit ihren Söhnen im Lager Roj. Von dort wurde sie am 5. Oktober 2022 nach Deutschland zurückgeführt und nach ihrer Landung am Frankfurter Flughafen am 6. Oktober 2022 festgenommen. Sie befindet sich seitdem ununterbrochen in Untersuchungshaft. Der Senat hat die Fortdauer der Untersuchungshaft angeordnet.

Trotz des Gewichts der Taten war bei der Strafzumessung ganz erheblich zu Gunsten der Angeklagten ihr vollumfängliches und schonungsloses Geständnis zu berücksichtigen. Erheblich strafmildernd wirkte sich zudem aus, dass die Angeklagte nicht vorbestraft ist und zwischen Beendigung der Taten und der heutigen Verkündung des Urteils ein Zeitraum von sechseinhalb Jahren liegt. Auch wirkte sich erheblich zu Gunsten der Angeklagten der lange Zeitraum ihres unfreiwilligen Aufenthalts in den Lagern Ain Issa und Roj von insgesamt mehr als fünf Jahren aus.

Nach allseitigem Rechtsmittelverzicht ist das Urteil rechtskräftig.

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 24.1.2024, Az. 5 St 1/23

Pressesprecherin

Dr. Gundula Fehns-Böer

Richterin am OLG

Oberlandesgericht Frankfurt am Main

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