Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Hauptverfahren eröffnet

Nr. 60/2025

Der 5. Strafsenat (Staatsschutzsenat) des Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat auf die Anklage des Generalbundesanwalts vom Mai 2025 gegen den ukrainischen Staatsangehörigen Robert A., den armenischen Staatsangehörigen Vardges I. und den russischen Staatsangehörigen Arman S. hin das Hauptverfahren eröffnet und die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen.

Der Senat hält die Angeklagten hinreichend verdächtig, in einem besonders schweren Fall für einen ausländischen Geheimdienst tätig gewesen zu sein (§ 99 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Satz 1 StGB). Nach der Anklage des Generalbundesanwalts wird den Angeklagten Folgendes zur Last gelegt:

Der Angeklagte Vardges I. soll Anfang Mai 2024 von einem russischen Geheimdienst den Auftrag erhalten haben, einen in Deutschland aufhältigen Mann auszuspähen, der sich nach Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine für die ukrainischen Streitkräfte an Kampfhandlungen beteiligt haben soll. Zur Erfüllung dieser Aufgabe soll Vardges I. die Angeklagten Robert A. und Arman S. angeworben haben. Unter einem Vorwand soll die Zielperson im Juni 2024 zu einem Treffen in ein Café in der Innenstadt von Frankfurt am Main gelotst worden sein. Die Angeklagten sollen sich vor Ort bereitgehalten haben, um die Person zu identifizieren und nähere Informationen über sie zu gewinnen. Da die Zielperson sich zuvor an die deutschen Polizeibehörden gewandt haben soll, sei es zu keinem Zusammentreffen mit den Angeklagten gekommen. Das Ausspähen und die Vereinbarung des Treffens hätten vermutlich der Vorbereitung weiterer geheimdienstlicher Operationen in Deutschland dienen sollen, möglicherweise bis hin zur Tötung der Zielperson.

Die Angeklagten sind am 19. Juni 2024 festgenommen worden und befinden sich seither in Untersuchungshaft. Der Senat hat die Fortdauer der Untersuchungshaft angeordnet.

Der Senat wird mit fünf Mitgliedern einschließlich des Vorsitzenden besetzt sein.

Die Hauptverhandlung wird am Dienstag, 9. Dezember 2025, 10.00 Uhr im Saal II des Gerichtsgebäudes E, Hammelsgasse 1, Frankfurt am Main, beginnen.

Weitere Verhandlungstermine sind derzeit angesetzt auf Dienstag, d. 16.12.2025, Freitag, d. 19.12.2025, Montag, d. 12.01.2026, Donnerstag, d. 15.01.2026, Dienstag, d. 20.01.2026, Donnerstag, d. 22.01.2026, Montag, d. 26.01.2026, Donnerstag, d. 29.01.2026, Dienstag, d. 03.02.2026, Donnerstag, d. 05.02.2026, Montag, d. 09.02.2026, Donnerstag, d. 12.02.2026, sowie zunächst von einschließlich Dienstag, d. 17.02.2026, an bis einschließlich Donnerstag, d. 26.03.2026, jeden Dienstag und Donnerstag jeweils um 10 Uhr im Saal II, Gerichtsgebäude E.

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 20.10.2025, Az. 5 St 3/25

Schlagworte zum Thema