Nr. 30/2024
In dem Staatsschutzverfahren gegen die 33-jährige Zuhal A. wegen des Vorwurfs der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer ausländischen terroristischen Vereinigung sowie der Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht hat der 5. Strafsenat – Staatsschutzsenat – des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (OLG) am 16. Mai 2024 das Hauptverfahren eröffnet und die Anklage der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main vom 5. Juli 2023 zur Hauptverhandlung zugelassen.
Der Angeklagten wird von der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main vorgeworfen, im Jahr 2014 gemeinsam mit ihrer im Jahr 2009 geborenen Tochter und ihrem im Jahr 2011 geborenen Sohn nach Syrien gereist zu sein und sich dort der terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ („IS“) angeschlossen zu haben.
Bereits im Jahr 2011 soll die Angeklagte gemeinsam mit ihrem damaligen Ehemann Patrick N. und ihren Kindern nach Pakistan ausgereist sein, wo sich Patrick N. der terroristischen Vereinigung „Islamische Bewegung Usbekistans“ („IBU“) als Kämpfer angeschlossen haben soll. Nachdem dieser im Februar 2012 bei einem Drohnenangriff getötet worden sei, sei die Angeklagte eine weitere Ehe nach islamischem Ritus eingegangen. Mit diesem Ehemann nach islamischem Ritus und ihren Kindern soll die Angeklagte von Pakistan nach Afghanistan und von dort im Jahr 2014 über den Iran und die Türkei nach Syrien weitergereist sein, um sich der seinerzeit noch „Islamischer Staat im Irak und Großsyrien“ („ISIG“) genannten und später in „Islamischer Staat“ („IS“) umbenannten Terrororganisation als Mitglied anzuschließen. Bei der Weiterreise nach Syrien soll die Angeklagte billigend in Kauf genommen haben, dass sie ihre Kinder durch die Verbringung in ein Bürgerkriegsgebiet ganz erheblichen Gefahren aussetzen würde.
Während ihres Aufenthalts in Syrien soll die Angeklagte ihren Ehemann nach islamischem Ritus, der für den „IS“ als Kämpfer tätig gewesen sein soll, durch die Führung des Haushalts und die Erziehung der gemeinsamen, in den Jahren 2015 und 2017 geborenen, Kinder unterstützt haben. Darüber hinaus soll sich die Angeklagte innerhalb der „IS-Verwaltung“ betätigt haben. In einem sogenannten „Witwenbüro“, dessen Leiter ihr Ehemann nach islamischem Ritus gewesen sein soll, soll die Angeklagte ihren Ehemann bei der Unterbringung, Versorgung und Betreuung der Witwen gefallener „IS“-Kämpfer unterstützt haben, indem sie insbesondere Dolmetscherleistungen erbracht haben soll.
Nachdem die Angeklagte im März 2019 von Einheiten der kurdischen Volksverteidigung (Yekîneyên Parastina Gel; YPG) festgenommen worden war, befand sie sich bis zu ihrer Rückführung nach Deutschland am 1. November 2022 gemeinsam mit ihren Kindern in einem kurdischen Gefangenenlager.
Unmittelbar nach ihrer Landung in Ramstein (US-Airforce-Basis) am 1. November 2022 war die Angeklagte festgenommen worden und befand sich seit diesem Tag aufgrund des Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 4. Oktober 2022 in Untersuchungshaft. Durch Beschluss des Ermittlungsrichters des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 26. Januar 2023 ist der Haftbefehl unter Auflagen außer Vollzug gesetzt und die Angeklagte aus der Untersuchungshaft entlassen worden.
Die Hauptverhandlung wird am 12. Juni 2024 um 10.00 Uhr im Saal II des Gerichtsgebäudes E, Hammelsgasse 1, Frankfurt am Main beginnen und am 17. Juni und 26. Juni 2024 sowie am 12. Juli 2024, am 2. und 26. August 2024 und am 2., 9. und 16. September 2024 jeweils um 10.00 Uhr (am 26. August 2024 um 14.30 Uhr) fortgesetzt werden.
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 16. Mai 2024, Az. 5 St 3/23