Nr. 54/2025
Der 8. Strafsenat (Staatsschutzsenat) des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (OLG) hat auf Antrag der Bundesanwaltschaft ein selbständiges Einziehungsverfahren wegen des Verdachts des versuchten Verstoßes gegen ein Verfügungsverbot über eingefrorene Gelder das Hauptverfahren eröffnet. Das Verfahren ist auf die Einziehung des Kontoguthabens eines russischen Finanzinstituts bei einer Bank in Frankfurt am Main in Höhe von mehr als 720 Mio. € gerichtet.
Nach der Antragsschrift der Bundesanwaltschaft vom 7.7.2023 soll das hier beteiligte russische Finanzinstitut am 3.6.2022 von dem Rat der EU in Anhang I der Russland-Embargo-Verordnung aufgenommen worden sein. Diese Aufnahme habe ein Verfügungsverbot über sämtliche Guthaben des Unternehmens bei europäischen Finanz- und Kreditinstituten bewirkt. Kurz nach der Listung hätten unbekannte Verantwortliche des russischen Finanzinstituts versucht, von dessen Konto mehr als 720 Mio. € bei einer Bank in Frankfurt am Main abzuziehen. Die Bank habe den elektronischen Überweisungsauftrag nicht ausgeführt.
Ein Termin für den Beginn der Hauptverhandlung ist noch nicht bestimmt. Sobald der Termin feststeht, wird er mit gesonderter Presseinformation und über die Terminvorschau des OLG bekannt gemacht werden.
Der Senat wird in der Hauptverhandlung mit fünf Richterinnen und Richtern einschließlich des Vorsitzenden besetzt sein.
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 26.9.2025, Az. 8 St 1/23