Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Hauptverhandlung im Verfahren gegen Zuhal A. hat begonnen

Die Hauptverhandlung im Verfahren wegen des Vorwurfs der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer ausländischen terroristischen Vereinigung u. a. hat begonnen.

Lesedauer:5 Minuten

Nr. 32/2024

In dem Strafverfahren gegen die 33-jährige Zuhal A. hat heute die Hauptverhandlung vor dem 5. Strafsenat - Staatsschutzsenat - des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (OLG) begonnen. Der Angeklagten wird vorgeworfen, sich mitgliedschaftlich an einer terroristischen Vereinigung im Ausland beteiligt sowie die Fürsorge- und Erziehungspflicht gegenüber zwei ihrer Kinder verletzt zu haben.

An der Sitzung nehmen neben dem mit drei Richtern besetzten Senat die Angeklagte mit ihren beiden Verteidigern sowie zwei Vertreter der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main teil. Nachdem der Vorsitzende des Senats die Anwesenheit der Verfahrensbeteiligten sowie die Identität der Angeklagten festgestellt hatte, verlas ein Vertreter der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main den Anklagesatz aus der Anklageschrift vom 5. Juli 2023.

Danach wird der Angeklagten von der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main vorgeworfen, im Jahr 2014 gemeinsam mit ihrer im Jahr 2009 geborenen Tochter und ihrem im Jahr 2011 geborenen Sohn nach Syrien gereist zu sein und sich dort der terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ (i.F.: „IS“) angeschlossen zu haben.

Bereits im Jahr 2011 soll die Angeklagte gemeinsam mit ihrem damaligen Ehemann Patrick N. und ihren Kindern nach Pakistan ausgereist sein, wo sich Patrick N. der „Islamischen Bewegung Usbekistan“ als Kämpfer angeschlossen haben soll. Nachdem dieser im Februar 2012 bei einem Drohnenangriff getötet worden sei, sei die Angeklagte eine weitere Ehe nach islamischem Ritus eingegangen. Mit diesem Ehemann nach islamischem Ritus und ihren Kindern soll die Angeklagte von Pakistan nach Afghanistan und von dort im Jahr 2014 über den Iran und die Türkei nach Syrien weitergereist sein, um sich der seinerzeit noch „Islamischer Staat im Irak und Großsyrien“ („ISIG“) genannten und später in „Islamischer Staat“ („IS“) umbenannten Terrororganisation als Mitglied anzuschließen. Bei der Weiterreise nach Syrien soll die Angeklagte billigend in Kauf genommen haben, dass sie ihre Kinder durch die Verbringung in ein Bürgerkriegsgebiet ganz erheblichen Gefahren aussetzen würde.

Während ihres Aufenthalts in Syrien soll die Angeklagte ihren Ehemann nach islamischem Ritus, der für den „IS“ als Kämpfer tätig gewesen sei, durch die Führung des Haushalts und die Erziehung der gemeinsamen, in den Jahren 2015 und 2017 geborenen, Kinder unterstützt haben. Darüber hinaus soll sich die Angeklagte innerhalb der „IS-Verwaltung“ betätigt haben. In einem sogenannten „Witwenbüro“, dessen Leiter ihr Ehemann nach islamischem Ritus gewesen sein soll, soll die Angeklagte ihren Ehemann bei der Unterbringung, Versorgung und Betreuung der Witwen gefallener „IS“-Kämpfer unterstützt haben, indem sie insbesondere Dolmetscherleistungen erbracht haben soll.

Nachdem die Angeklagte im März 2019 von Einheiten der kurdischen Volksverteidigung (Yekîneyên Parastina Gel; YPG) festgenommen worden war, befand sie sich bis zu ihrer Rückführung nach Deutschland am 1. November 2022 gemeinsam mit ihren Kindern in einem kurdischen Gefangenenlager.

Unmittelbar nach ihrer Landung in Ramstein (US-Airforce-Basis) am 1. November 2022 war die Angeklagte festgenommen worden und befand sich seit diesem Tag aufgrund des Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 4. Oktober 2022 in Untersuchungshaft. Durch Beschluss des Ermittlungsrichters des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 26. Januar 2023 ist der Haftbefehl unter Auflagen außer Vollzug gesetzt worden und die Angeklagte aus der Untersuchungshaft entlassen worden.

Nach der Verlesung der Anklageschrift belehrte der Vorsitzende des Senats die Angeklagte über ihre Rechte. Anschließend begann die Angeklagte, sich zu ihren persönlichen Verhältnissen und zu den ihr zur Last gelegten Vorwürfen einzulassen. Die Sitzung dauert gegenwärtig an.

Fortsetzungstermine sind zunächst für Montag, den 17. Juni 2024 und Mittwoch, den 26. Juni 2024 sowie für Freitag, den 12. Juli 2024, Freitag, den 2. August 2024, Montag, den 26. August 2024 und für Montag, den 2. September 2024(voraussichtlich), Montag, den 9. September 2024 und Montag, den 16. September 2024 (voraussichtlich), im Saal II des Gerichtsgebäudes E, Hammelsgasse 1, Frankfurt am Main geplant. Mit Ausnahme des Termins am 26. August 2024, der um 14.30 Uhr beginnt, finden alle Termine ab 10.00 Uhr im Saal II des Gerichtsgebäudes E, Hammelsgasse 1, Frankfurt am Main, statt.

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Az. 5 St 3/23

Schlagworte zum Thema