Nr. 49/2025
In dem Strafverfahren gegen die 35-jährige deutsche Staatsangehörige Duygu D. hat heute die Hauptverhandlung vor dem 5. Strafsenat - Staatsschutzsenat - des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (OLG) begonnen. Der Angeklagten wird vorgeworfen, sich mitgliedschaftlich an einer terroristischen Vereinigung im Ausland beteiligt zu haben.
An der Sitzung nahmen neben dem mit drei Richtern besetzten Senat die Angeklagte mit ihrem Verteidiger sowie zwei Vertreter der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main teil. Nachdem der Vorsitzende des Senats die Anwesenheit der Verfahrensbeteiligten sowie die Identität der Angeklagten festgestellt hatte, verlasen die Vertreter der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main den Anklagesatz aus der Anklageschrift vom 10. Oktober 2023.
Danach wird der Angeklagten vorgeworfen, sich Anfang des Jahres 2015 dazu entschlossen zu haben, nach Syrien auszureisen, um sich der terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ („IS“) anzuschließen. In Umsetzung dieses Entschlusses sei die Angeklagte im März 2015 in das zu diesem Zeitpunkt von der terroristischen Vereinigung kontrollierte Gebiet in Syrien gereist und habe nach kurzzeitigem Aufenthalt in einem Gästehaus einen Kämpfer des „IS“ nach islamischem Ritus geehelicht. Gemeinsam mit ihrem „Ehemann“, mit dem die Angeklagte zuvor bereits einmal in Deutschland liiert gewesen sein soll, soll die Angeklagte an verschiedenen Orten auf dem vom „IS“ kontrollierten Gebiet gelebt haben. Während ihr „Ehemann“ Wachdienste verrichtet und an Kampfhandlungen teilgenommen habe, soll sich die Angeklagte um den gemeinsamen Haushalt und die in den Jahren 2016 und 2018 geborenen Kinder gekümmert haben. Hierfür sollen die „Eheleute“ von der terroristischen Vereinigung eine monatliche Alimentation erhalten haben. Darüber hinaus soll die Angeklagte aus freien Stücken „Korankurse“ des „IS“ besucht und ihre Kinder nach den Anschauungen der Vereinigung erzogen haben.
Nachdem die Angeklagte im März 2019 von Einheiten der kurdischen Volksverteidigung (Yekîneyên Parastina Gel) festgenommen worden war, befand sie sich bis zu ihrer Rückführung nach Deutschland im März 2022 mit ihren beiden Kindern zunächst in dem unter kurdischer Verwaltung stehenden Gewahrsamslager Camp al-Hawl und dann im Camp Roj. Zumindest im Camp al-Hawl soll die Angeklagte noch versucht haben, andere Insassinnen, die sich vom „IS“ abgekehrt hatten und die die Angeklagte daher als „Ungläubige“ betrachtete, zu maßregeln und zu einer radikalen Auslegung des Islams zu bekehren.
Nach der Verlesung des Anklagesatzes belehrte der Vorsitzende des Senats die Angeklagte über ihre Rechte. Anschließend begann die Angeklagte, sich zu ihren persönlichen Verhältnissen und zu den ihr zur Last gelegten Vorwürfen einzulassen.
Fortsetzungstermine sind zunächst für Dienstag, den 9. September 2025, Donnerstag, den 11. September 2025, Freitag, den 12. September 2025, Montag, den 6. Oktober 2025, Dienstag, den 14. Oktober 2025 und Donnerstag, den 16. Oktober 2025, jeweils ab 10.00 Uhr im Saal II des Gerichtsgebäudes E, Hammelsgasse 1, Frankfurt am Main geplant.
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Az. 5 St 4/23