Nr. 27/2026
In dem Staatsschutzverfahren, Az. 8 St 2/25, hat der Senat die Termine zur Hauptverhandlung festgelegt. Die Hauptverhandlung vor dem mit drei Berufsrichtern besetzten Senat beginnt am 21.10.2026, 10.00 Uhr, Saal 19 Landgericht Frankfurt, Gebäude E, Hammelsgasse 1. Weitere Termine sind derzeit bestimmt auf Montag, 26.10.2026, Freitag, 30.10.2026 sowie Freitag, 13.11.2026 ebenfalls jeweils 10.00 Uhr im Saal E 19.
Die heute 39-jährige deutsche Staatsangehörige aus dem Main-Taunus-Kreis soll nach der Anklageschrift der Generalstaatsanwaltschaft im Jahr 2008 zum Islam konvertiert sein. Anschließend soll sie sich radikalisiert und in der salafistischen Szene des Rhein-Main-Gebiets bewegt haben. Sie soll von der Türkei aus im Sommer 2016 gemeinsam mit ihrem Ehemann und ihren zwei Kindern nach Syrien ausgereist sein und sich dort auf das Gebiet des „IS“ begeben haben. Dort soll sie ihr drittes Kind zur Welt gebracht haben. Nachfolgend soll sie ihrem Ehemann, nach dessen Tod Ende 2017 einem weiteren Kämpfer des „IS“, den sie nach islamischem Ritus heiratete, zu den jeweiligen Einsatzorten gefolgt sein. Durch die Führung des Haushalts und Erziehung der gemeinsamen Kinder soll sie deren Tätigkeit für den „IS“ ermöglicht haben. Die Kinder sollen in dieser Zeit während des rund drei Jahre andauernden Aufenthalts auf dem „IS“-Gebiet dem Risiko ausgesetzt gewesen sein, Opfer von Luftangriffen und sonstigen Kampfhandlungen zu werden.
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Az. 8 St 2/25