In dem Strafverfahren gegen die heute 40 Jahre alte deutsche Staatsangehörige hat heute vor dem 8. Strafsenat (Staatsschutzsenat) des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (OLG) die Hauptverhandlung wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland („IS“) sowie der Verletzung von Fürsorgepflichten gegenüber zwei unter 16 Jahren alten Personen begonnen.
An der Sitzung nahmen neben dem mit drei Richterinnen und Richtern besetzten Senat die Angeklagte mit ihrem Verteidiger sowie zwei Vertretern der Generalstaatsanwaltschaft teil.
Nach Feststellung der Anwesenheit der Verfahrensbeteiligten verlas ein Vertreter der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main den Anklagesatz aus der Anklageschrift vom 14.2.2025. Der im jungen Erwachsenenalter zum Islam konvertierten Angeklagten wird demnach vorgeworfen, sich zunehmend radikalisiert und sich in der salafistischen Szene des Rhein-Main-Gebiets bewegt zu haben. Die Angeklagte soll im Sommer 2016 gemeinsam mit ihrem Ehemann, einem beim „IS“ registrierten Kämpfer, und ihren zwei kleinen Kindern nach Syrien gereist sein und sich dort auf das Gebiet des „IS“ begeben haben. Dort soll sie ihr drittes Kind zur Welt gebracht haben. Nach dem Tod ihres Ehemannes Ende 2017 soll sie einen weiteren „IS“ Kämpfer nach islamischem Ritus geheiratet haben, der spätestens Anfang 2019 ebenfalls bei Kampfhandlungen ums Leben gekommen sein soll. Ihm soll sie zu den jeweiligen Einsatzorten gefolgt sein. Der Angeklagten wird vorgeworfen, durch die Führung des Haushalts und die Erziehung der Kinder im Sinne der Ideologie des „IS“ Mitglied dieser terroristischen Vereinigung gewesen zu sein. Die Kinder sollen während der Zeit im Herrschaftsgebiet des „IS“ dem Risiko ausgesetzt gewesen sein, Opfer von Luftangriffen und sonstigen Kampfhandlungen zu werden, was die körperliche und psychische Entwicklung der Kinder beeinträchtigt haben soll. Zudem soll die Angeklagte Geldleistungen vom „Witwenbüro“ des „IS“ erhalten haben.
Die Angeklagte wurde im März 2019 von Einheiten der kurdischen Volksverteidigung festgenommen und in ein Gefangenenlager verbracht. Von dort wurden sie und ihre Kinder im Oktober 2021 nach Deutschland zurückgeführt.
Nach der Verlesung des Anklagesatzes belehrte der Vorsitzende die Angeklagte, dass es ihr freistehe, sich zur Anklage zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen. Die Angeklagte hat sich nachfolgend zur Person und zur Sache eingelassen.
Die Hauptverhandlung wird am Montag, 26.10.2026 (voraussichtlich Vernehmung einer Zeugin), Freitag, 30.10.2026, Freitag, 13.11.2026 und Donnerstag, 19.11.2026, jeweils um 10.00 Uhr im Saal 19, Landgericht Frankfurt, Gebäude E, Hammelsgasse 1, fortgesetzt werden.
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Az. 8 St 2/25