Oberlandesgericht Frankfurt am Main

In guter Verfassung!

Lesedauer:5 Minuten

Nr. 84/2022

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit laden wir Sie herzlich zu einer Veranstaltung des Oberlandesgerichts am Donnerstag, dem 1. Dezember 2022, um 13:30 Uhr im Erdgeschoss des Sitzungssaaltrakts des Oberlandesgerichts zu folgendem Thema ein:

In guter Verfassung!
Eröffnung einer Ausstellungsvitrine mit Faksimiles des Grundgesetzes und der Hessischen Verfassung

Nach einer Begrüßung durch die Vertreterin des Präsidenten/der Präsidentin des Oberlandesgerichts Dr. Ruth Römer und einem Grußwort des Hessischen Staatsministers der Justiz Prof. Dr. Roman Poseck wird der Historiker Christoph Schlott das Zustandekommen der Faksimiles der Urschriften des Grundgesetzes und der Hessischen Verfassung erläutern. Zudem wird er einen Begleitband zur Hessischen Verfassung vorstellen, unter anderem mit einem Beitrag des Staatsministers der Justiz.

Die hessische Verfassung ist am 1. Dezember 1946, dem Tag des in Hessen abgehaltenen Referendums, in Kraft getreten. Sie ist die älteste heute noch in Kraft befindliche Verfassung der deutschen Länder. Ihre Wirkung auf das rund zweieinhalb Jahre später verabschiedete Grundgesetz ist unbestritten. Der 1. Dezember ist somit der „Hessische Verfassungstag“. An diesem startet ein Projekt des Neuen Königsteiner Kreises e.V. mit dem Titel „Staatssymbol Hessische Verfassung“ in Verbindung mit dem Projekt „Staatssymbol Grundgesetz“, in dessen Rahmen zum ersten Mal in Hessen und Deutschland Faksimiles der jeweiligen Urschriften in einem Gerichtsgebäude ausgestellt werden. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main ist das Pilotgericht für dieses Projekt. Die Akteure des Tages treffen sich sodann nach Veranstaltungen im Rathaus Steinbach und der St. Angela-Schule in Königstein am Abend um 18:00 Uhr im Haus der Begegnung in Königstein zum „Zweiten Königsteiner Gespräch“.

Im Anschluss an die Veranstaltung laden wir zu einem kleinen Imbiss ein.

Wir freuen uns über Ihr Kommen. Eine Teilnahme ist auch ohne Anmeldung möglich. Um einen Überblick über die Teilnehmerzahl zu haben, bitten wir aber um eine Voranmeldung unter

pressestelle@olg.justiz.hessen.de bis zum 25.11.2022.

Mit freundlichen Grüßen
Ruth Römer

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