Nr. 72/2023
Die Bundesanwaltschaft hat am 11.12.2023 - siehe heutige Pressemitteilung des GBA Nr. 52 - Anklage u.a. im Zusammenhang mit dem Vorwurf der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens erhoben. Beim 8. Strafsenat (Staatsschutzsenat) des OLG Frankfurt am Main (OLG) ist die Anklageschrift gegen neun mutmaßliche Mitglieder Maximilian E., Michael F., Johanna F.-J., Norbert G., Hans-Joachim H., Birgit M.-W., Heinrich XIII P.R., Rüdiger v.P., Peter W. und eine Unterstützerin Vitalia B. eingegangen.
An die Anklageerhebung schließt sich prozessual das sog. Zwischenverfahren an. Im Zwischenverfahren wird entschieden, ob das Hauptverfahren eröffnet und die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen wird. Erster Schritt dieses üblicherweise einige Monate beanspruchenden Verfahrens wird sein, den Angeschuldigten Gelegenheit zu geben, sich zu den Anklagevorwürfen zu äußern. Die Eröffnung des Hauptverfahrens wird beschlossen, wenn nach den Ergebnissen des vorbereitenden Verfahrens der Angeschuldigte einer Straftat hinreichend verdächtig ist (§ 203 StPO). Dies wird angenommen, wenn die Wahrscheinlichkeit der Verurteilung die des Freispruchs überwiegt.
Das Ergebnis des Zwischenverfahrens wird Ihnen mittels einer Presseinformation kommuniziert werden. Sollte der Senat das Hauptverfahren eröffnen, würden zeitnah über eine Presseinformation Termine, Modalitäten des Akkreditierungsverfahrens, Örtlichkeiten etc. bekannt gegeben. Bitte haben Sie Verständnis, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt derartige Fragen verfrüht sind.
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, 8 St 2/23