Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Informationen zur Anklageerhebung gegen Daniela K.

Nr, 19/2026

Die Bundesanwaltschaft hat am 23.3.2026 - siehe heutige Pressemitteilung des GBA Nr. 20Öffnet sich in einem neuen Fenster - Anklage gegen Daniela K. wegen des Vorwurfs des versuchten Mordes in zwei Fällen sowie des versuchten und vollendeten Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion, des erpresserischen Menschenraubs und des besonders schweren Raubes in Mittäterschaft erhoben. Das Verfahren wird hier unter dem Az. 8 St 1/26 geführt. Zuständig ist der 8. Strafsenat (Staatsschutzsenat) des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (OLG).

An die Anklageerhebung schließt sich prozessual das sog. Zwischenverfahren an. Im Zwischenverfahren wird entschieden, ob das Hauptverfahren eröffnet und die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen wird. Erster Schritt dieses üblicherweise einige Monate beanspruchenden Verfahrens ist, der Angeschuldigten Gelegenheit zu geben, sich zu den Anklagevorwürfen zu äußern. Die Eröffnung des Hauptverfahrens wird beschlossen, wenn nach den Ergebnissen des vorbereitenden Verfahrens die Angeschuldigte einer Straftat hinreichend verdächtig ist (§ 203 StPO). Dies wird angenommen, wenn die Wahrscheinlichkeit der Verurteilung die des Freispruchs überwiegt.

Das Ergebnis des Zwischenverfahrens wird Ihnen mittels einer Presseinformation kommuniziert werden. Sollte der Senat das Hauptverfahren eröffnen, würden zeitnah

über eine Presseinformation Termine, Modalitäten des Akkreditierungsverfahrens, Örtlichkeiten etc. bekannt gegeben. Bitte haben Sie Verständnis, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt derartige Fragen verfrüht sind.

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Az. 8 St 1/26

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