Nr. 83/2022
In dem Kapitalanleger-Musterverfahren gegen die Deutsche Telekom (Az. 23 Kap 1/06) hatte die Musterbeklagte im November letzten Jahres einen Vergleichsvorschlag unterbreitet. Der für dieses Verfahren am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) zuständige 23. Zivilsenat unterstützt diesen Vorschlag, wie auch im Hinweisbeschluss vom 23.11.2021 ausgeführt.
Über 16.000 Anleger klagen wegen behaupteter unrichtiger Prospektangaben im Zusammenhang mit dem 3. Börsengang auf Schadensersatz.
Die Deutsche Telekom hat heute zum Stand des Vergleichsverfahrens, der angestrebten Zentralisierung und Beschleunigung eine Medieninformation veröffentlicht. Der 23. Zivilsenat unterstützt auch die dort wiedergegebenen Bemühungen, die auszugsweise wie folgt lauten:
„Deutsche Telekom treibt Beendigung der Vergleichsverfahren zum dritten Börsengang voran
- In rund 90 Prozent der Fälle Prüfung abgeschlossen
- Weit überwiegende Zahl der vergleichsberechtigten Kläger hat Angebot erhalten
- Deutsche Telekom richtet in Abstimmung mit OLG Frankfurt zentrales E-Mail-Postfach ein, um noch offene Vergleiche einfacher und schneller abzuwickeln
Die Deutsche Telekom will im Anlegerverfahren zum dritten Börsengang die Abwicklung der Vergleichsangebote für anspruchsberechtigte Kläger stärker zentralisieren und somit beschleunigt vorantreiben.
In Abstimmung mit dem 23. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (OLG Frankfurt) hat das Unternehmen daher ein E-Mail-Postfach eingerichtet, über das die Kommunikation mit vergleichsberechtigten Klägern zentral und schneller erfolgen soll.
Der Senat hatte in seinem Hinweisbeschluss nach dem Erörterungstermin am 23. November 2021 allen vergleichsberechtigten Klägern und deren Vertretern dringend empfohlen, den von der Deutschen Telekom, dem Musterklägervertreter und den Vertretern der größten Klägergruppen verhandelten Vergleichsvorschlag anzunehmen und somit die Ausgangsverfahren in diesem Rechtsstreit zu beenden.
Die Deutsche Telekom hat den Klägervertretern bereits mehr als 10.000 Vergleichsangebote zugeleitet. Aktuell haben bereits mehr als 60 Prozent aller Kläger das ihnen unterbreitete Vergleichsangebot angenommen, darunter auch die Erben des Musterklägers.
Rund 90 Prozent der Fälle sind inzwischen geprüft. Für die noch ausstehenden Fälle hat sich über die vergangenen Monate gezeigt, dass der angestrebten zügigen Bearbeitung verschiedene Faktoren entgegenstehen. Dazu zählen beispielsweise, dass prozessbevollmächtigte Anwälte inzwischen ihre Kanzlei nicht mehr betreiben oder auf versuchte Kontaktaufnahmen durch die Deutsche Telekom nicht reagieren.
Für Kläger, die keinen Anwalt mehr haben, hat die Deutsche Telekom daher eine zentrale E-Mail-Adresse eingerichtet, über die in der Sache ein direkter Kontakt zum Unternehmen hergestellt werden kann.
Die E-Mail-Adresse lautet: DT3-Nachfrage@telekom.de.
Die Kläger werden dann umgehend darüber informiert, ob und wenn ja in welchem Umfang eine Vergleichsberechtigung besteht.
Kläger mit Anwalt müssen weiterhin ausschließlich über ihren Anwalt Kontakt aufnehmen.
Aktionäre, die keine Klage erhoben haben, erhalten kein Vergleichsangebot.
Mit diesem Vorgehen möchte die Deutsche Telekom die Prüfung noch offener möglicher Anspruchsberechtigungen zügig vorantreiben, um die Vergleichsverfahren zeitnah abschließen zu können.“
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, 23 Kap 1/06