Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Mitgliedschaft in einer terroristischen ausländischen Vereinigung ("IS")

Nr. 38/2026

Heute hat vor dem 8. Strafsenat (Staatsschutzsenat) des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (OLG) die Hauptverhandlung gegen eine heute 36-jährige deutsche Staatsangehörige aus dem Rhein-Main-Gebiet begonnen.

Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main hatte gegen die Angeklagte am 16.7.2025 Anklage wegen des Vorwurfs der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer ausländischen terroristischen Vereinigung erhoben. Die Angeklagte soll sich demnach spätestens im Verlauf des Jahres 2014 zunehmend radikalisiert haben. Im Spätherbst 2014 soll sie über die Türkei nach Syrien ausgereist sein. Dort soll sie sich in einem vom „IS“ kontrollierten Gebiet dem „IS angeschlossen haben. Sie soll eine monatliche Alimentation durch den „IS“ erhalten haben, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Der „IS“ habe ihr Zugang zu medizinischer Versorgung geboten sowie die Möglichkeit zu studieren. Anfang des Jahres 2016 habe sie den im August 2018 getöteten „IS“-Kämpfer nach islamischem Ritus geheiratet und wurde dessen Zweitfrau. Die gemeinsame Tochter sei Ende 2016 in Syrien geboren. Die Angeklagte habe entsprechend den Vorstellungen des „IS“ während ihres gesamten Aufenthalts im „IS“-Gebiet die von der Vereinigung vorgesehene Rolle als Hausfrau und Mutter ausgeübt, ihren nach islamischem Ritus geheirateten kämpfenden Ehemann unterstützt und die Tochter entsprechend der radikal-fundamentalistischen Glaubensauslegung des „IS“ erzogen.

Nachdem die Angeklagte Ende des Jahres 2017 mit ihrer Tochter den „IS“ verlassen haben soll, sei sie im Januar 2018 von kurdischen Einheiten festgenommen worden. Im Herbst 2019 sei ihr die Flucht aus einem Flüchtlingscamp gelungen. Bei ihrer Festnahme im Frühjahr 2022 habe sie sich in der Türkei aufgehalten und sei dann nach Deutschland abgeschoben worden.

Vor dem mit drei Mitgliedern einschließlich des Vorsitzenden besetzten 8. Strafsenat des OLG hat heute die Hauptverhandlung begonnen. Der Senat hat zunächst die Personalien der Angeklagten festgestellt. Sodann hat der Generalstaatsanwaltschaft den Anklagesatz aus der Anklageschrift verlesen.

Die Hauptverhandlung wird fortgesetzt am 20.08.2026. An diesem Tag ist eine Einlassung der Angeklagten zu ihren persönlichen Verhältnissen sowie zur Sache geplant. 

Weitere Fortsetzungstermine für die Hauptverhandlung sind derzeit bestimmt auf den 28.08., 18.09., 23.09. und 01.10.2026 jeweils 10.00 Uhr, Saal 19, Gerichtsgebäude E, Hammelsgasse 1, 60313 Frankfurt am Main. 

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, , Az.  8 St 3/25

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