Nr. 47/2026
Der 8. Strafsenat (Staatsschutzsenat) des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (OLG) hat Freitagnachmittag die heute 36-jährige deutsche Staatsangehörige aus dem Rhein-Main-Gebiet zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten wegen der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer ausländischen terroristischen Vereinigung verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.
Nach den Feststellungen des Senats im Rahmen der an vier Hauptverhandlungstagen durchgeführten Verhandlung hat die Angeklagte sich spätestens im Verlauf des Jahres 2014 zunehmend radikalisiert. Im Spätherbst 2014 ist sie über die Türkei nach Syrien ausgereist. Dort hat sie sich in einem vom „IS“ kontrollierten Gebiet dem „IS angeschlossen. Sie hat eine monatliche Alimentation durch den „IS“ erhalten, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Der „IS“ hat ihr Zugang zu medizinischer Versorgung geboten sowie die Möglichkeit zu studieren. Anfang des Jahres 2016 hat sie den im August 2018 getöteten „IS“-Kämpfer nach islamischem Ritus geheiratet und wurde dessen Zweitfrau. Die gemeinsame Tochter wurde Ende 2016 in Syrien geboren. Die Angeklagte hat entsprechend den Vorstellungen des „IS“ während ihres gesamten Aufenthalts im „IS“-Gebiet die von der Vereinigung vorgesehene Rolle als Hausfrau und Mutter ausgeübt, ihren nach islamischem Ritus geheirateten kämpfenden Ehemann unterstützt und die Tochter entsprechend der radikal-fundamentalistischen Glaubensauslegung des „IS“ erzogen.
Nachdem die Angeklagte Ende des Jahres 2017 mit ihrer Tochter den „IS“ verlassen hatte, wurde sie im Januar 2018 von kurdischen Einheiten festgenommen worden. Im Herbst 2019 gelang ihr die Flucht aus einem Flüchtlingscamp. Bei ihrer Festnahme im Frühjahr 2022 hielt sie sich in der Türkei auf und wurde dann nach Deutschland abgeschoben.
Die Angeklagte hat sich laut mündlicher Urteilsbegründung der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer ausländischen terroristischen Vereinigung („IS“) schuldig gemacht. Im Rahmen der Strafzumessung hat der Senat zu ihren Lasten u.a. ihre lange Zeit beim „IS“ (drei Jahre) berücksichtigt sowie den Umstand, dass sie einen IS-Kämpfer geheiratet, dessen Haushalt geführt und am vom „IS“ organisierte Seminare besucht hatte. Zu ihren Gunsten wurde gewertet, dass sie sich von der Tat distanziert hat und geständig war, sie eineinhalb Jahre in einem Gefangenenlager in Syrien gelebt hat und zweieinhalb Monate in Abschiebehaft in der Türkei war. Bewertet wurde auch, dass die die Tat lange zurückliegt (neun Jahre).
Das Urteil ist nach Rechtsmittelverzicht aller Beteiligten rechtskräftig.
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 18.9.2026, Az. 8 St 3/25