Nr. 65/2025
Die Hauptverhandlung im Strafverfahren gegen drei Angeklagte wegen des Verdachts der geheimdienstlichen Agententätigkeit (vgl. Presseinformation vom 30.10.2025, Nr. 60/2025) beginnt am 9. Dezember 2025 um 10.00 Uhr im Sitzungssaal II, Gerichtsgebäude E, Hammelsgasse 1, 60313 Frankfurt am Main.
Für Ton-, Bild- und Filmaufnahmen im Saal vor Beginn der jeweiligen Sitzungen wurde in der sicherheitspolizeilichen Verfügung des Vorsitzenden vom 14.11.2025 Folgendes angeordnet:
- Es werden vier Medienpools gebildet; jeweils ein Pool für
- öffentlich-rechtliche Fernsehanstalten,
- privat-rechtliche Fernsehanstalten,
- Presse- und Bildagenturen und für
- freie Fotografen.
- Die interessierten Medienanstalten, Redaktionen, Agenturen und Journalisten benennen bitte für jeden der Pools einen Poolführer. Falls keine einvernehmliche Lösung gefunden wird, trifft die insoweit vom Vorsitzenden betraute Pressestelle eine Entscheidung.
- Die Poolführer werden der Pressestelle des Oberlandesgerichts bitte unter pressestelle@olg.justiz.hessen.de bis zum 28. November 2025 mitgeteilt.
- Die jeweiligen Poolführer werden durch gesonderte Pressemitteilung bekannt gegeben.
- Die Kamerateams der Poolführer haben vor jedem Sitzungstag formlos eine Drehgenehmigung bei der Pressestelle zu beantragen.
- Den Kamerateams der Poolführer sind jeweils 15 Minuten vor dem angesetzten Beginn der Sitzung Ton-, Bild- und Filmaufnahmen gestattet.
- Die Poolführer sind verpflichtet, ihre Ton-, Bild- und Filmaufnahmen auf Anfrage unverzüglich in geeigneter Form anderen Medienunternehmen zur Verfügung zu stellen.
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Az. 5 St 3/25