Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Poolanordnung

Die Poolanordnung für das Staatsschutzverfahren gegen drei Angeklagte wegen des Verdachts geheimdienstlicher Agententätigkeit wird bekannt gegeben.

Nr. 65/2025

Die Hauptverhandlung im Strafverfahren gegen drei Angeklagte wegen des Verdachts der geheimdienstlichen Agententätigkeit (vgl. Presseinformation vom 30.10.2025, Nr. 60/2025) beginnt am 9. Dezember 2025 um 10.00 Uhr im Sitzungssaal II, Gerichtsgebäude E, Hammelsgasse 1, 60313 Frankfurt am Main.

Für Ton-, Bild- und Filmaufnahmen im Saal vor Beginn der jeweiligen Sitzungen wurde in der sicherheitspolizeilichen Verfügung des Vorsitzenden vom 14.11.2025 Folgendes angeordnet:

  1. Es werden vier Medienpools gebildet; jeweils ein Pool für
    1. öffentlich-rechtliche Fernsehanstalten,
    2. privat-rechtliche Fernsehanstalten,
    3. Presse- und Bildagenturen und für
    4. freie Fotografen.
  2. Die interessierten Medienanstalten, Redaktionen, Agenturen und Journalisten benennen bitte für jeden der Pools einen Poolführer. Falls keine einvernehmliche Lösung gefunden wird, trifft die insoweit vom Vorsitzenden betraute Pressestelle eine Entscheidung.
  3. Die Poolführer werden der Pressestelle des Oberlandesgerichts bitte unter pressestelle@olg.justiz.hessen.de bis zum 28. November 2025 mitgeteilt.
  4. Die jeweiligen Poolführer werden durch gesonderte Pressemitteilung bekannt gegeben.
  5. Die Kamerateams der Poolführer haben vor jedem Sitzungstag formlos eine Drehgenehmigung bei der Pressestelle zu beantragen.
  6. Den Kamerateams der Poolführer sind jeweils 15 Minuten vor dem angesetzten Beginn der Sitzung Ton-, Bild- und Filmaufnahmen gestattet.
  7. Die Poolführer sind verpflichtet, ihre Ton-, Bild- und Filmaufnahmen auf Anfrage unverzüglich in geeigneter Form anderen Medienunternehmen zur Verfügung zu stellen. 

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Az. 5 St 3/25

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