Nr. 32/2025
Im Strafverfahren gegen Alaa M., dem vorgeworfen wird, in den Jahren 2011 und 2012 in Homs/Syrien im dortigen Militärkrankenhaus sowie im Gefängnis des Militärgeheimdienstes Gefangene, die der gegen das Assad-Regime aufbegehrenden Opposition zugerechnet wurden, gefoltert und in zwei Fällen getötet zu haben, wird nach gegenwärtiger Planung am 16.06.2025 um 10:30 Uhr das Urteil verkündet werden. Die Sitzung findet im Sitzungssaal I, Gerichtsgebäude E, Hammelsgasse 1, 60313 Frankfurt am Main, statt. Der Eingang für Zuschauer und Medienvertreter befindet sich rückwärtig in der Konrad-Adenauer-Straße. Für Medienvertreter stehen 40 Sitzplätze zur Verfügung. Eine Akkreditierung ist nicht erforderlich.
Es besteht die Möglichkeit, sich an die für die Nebenkläger erfolgende Übersetzung ins Arabische per Kopfhörer einzuwählen. Für Zuschauer stehen dafür neun und für Pressevertreter acht Kopfhörer bereit. Die Ausgabe der Kopfhörer für diese beiden Kontingente erfolgt jeweils in der Reihenfolge der eingehenden Abfragen vor der Sitzung beim Einlass.
Die Poolbildung für Ton-, Funk- und Bildberichterstattung gemäß Verfügung vom 14.12.2021 wurde aufgehoben. Sollten Sie Bild- oder Filmaufnahmen machen wollen, teilen Sie dies bitte der Pressestelle mit. Für Filmaufnahmen bedarf es zudem einer Drehgenehmigung, die formlos beantragt werden kann: pressestelle@olg.justiz.hessen.de. Die Presseinformation über die Urteilsverkündung wird voraussichtlich auf Deutsch, Englisch und Arabisch veröffentlicht werden. Bei Unklarheiten im Bereich der Übersetzung ist die deutsche Fassung maßgeblich.