Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Staatsschutzverfahren gegen Alaa M.

Nr. 28/2025

In dem seit Januar 2022 vom 5. Strafsenat - Staatsschutzsenat - durchgeführten Staatsschutzverfahren gegen Alaa M. wurde nunmehr die Beweisaufnahme geschlos-sen. Der Senat plant gegenwärtig wie folgt, wobei Änderungen selbstverständlich möglich sind:

  • 27.05.2025, 10.00 Uhr: Plädoyer der Bundesanwaltschaft
  • 05.06.2025, 10.00 Uhr: Plädoyer Nebenklage (vormittags), Plädoyer Verteidigung (nachmittags) und letztes Wort des Angeklagten
  • 16.06.2025, 10.30 Uhr: Urteilsverkündung

Alle Termine finden im Saal II, Gerichtsgebäude E, Frankfurt am Main statt.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, in den Jahren 2011 und 2012 in Syrien in einem Militärkrankenhaus sowie im Gefängnis des Militärgeheimdienstes Gefangene, die der gegen das damalige Assad-Regime aufbegehrenden Opposition zugerechnet wurden, gefoltert und ihnen schwere körperliche sowie seelische Schäden zugefügt zu haben.

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Az. 5-3 StE 2/21 - 4 - 2/21

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