Nr. 39/2024
Das Staatsschutzverfahren gegen neun Angeklagte u.a. wegen des Vorwurfs der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer inländischen terroristischen Vereinigung wird in der Außenstelle des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main in Sossenheim, Wilhelm-Fay-Straße 20, Frankfurt am Main durchgeführt.
Der Präsident des Oberlandesgerichts hat zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der Angeklagten ein Verbot von Bildaufnahmen für den hinteren, eingegrenzten Außenbereich des Sitzungssaals der Außenstelle ausgesprochen. Der der Öffentlichkeit nicht zugängliche hintere, abgegrenzte Bereich des Sitzungssaals darf nicht fotografiert werden; dies umfasst insbesondere Bildaufnahmen von erhöhten Außenstellen in diesen Bereich hinein. Entsprechende Piktogramme an den Einfriedungen des Grundstücks kennzeichnen das vom Verbot der Bildaufnahmen umfasste Gebiet.
Das Verbot bezieht sich nicht auf den der Öffentlichkeit zugänglichen Außenbereich vor dem Eingang zur Leichtbauhalle.
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Az. 8 St 2/23