Nr. 36/2024
Die sitzungspolizeiliche Verfügung für das Strafverfahren gegen neun Angeklagte u.a. wegen des Vorwurfs der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer inländischen terroristischen Vereinigung - Az. 8 St 2/23 - wurde jüngst geändert. Bitte beachten Sie folgende Regelungen, die schon für die nächste Verhandlung am 28.6.2024 geltend werden:
- Der Saalzugang für Zuhörer und Pressevertreter wird an allen kommenden Verhandlungstagen (mit Ausnahme der Urteilsverkündung) erst 60 Minuten vor Verhandlungsbeginn geöffnet.
- Mobiltelefone dürfen auch von Pressevertretern nicht mehr in den Zuhörerbereich eingebracht werden. Sie werden beim Gebäudezugang in Verwahrung genommen.
Den genauen Wortlaut der Änderung der sitzungspolizeilichen Verfügung können Sie unten nachlesen.