Nr. 07/2022
In dem Strafverfahren gegen den 36-jährigen syrischen Staatsangehörigen Alaa M. hat heute die Hauptverhandlung vor dem 5. Strafsenat (Staatsschutzsenat) des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main begonnen.
An der Sitzung nahmen neben dem mit fünf Richterinnen und Richtern besetzten Senat der Angeklagte mit seinen drei Verteidigern sowie zwei Vertreterinnen des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof teil. Nachdem der Vorsitzende des Senats die Anwesenheit der Verfahrensbeteiligten sowie die Identität des Angeklagten festgestellt hatte, verlasen die Vertreterinnen des Generalbundesanwalts den Anklagesatz aus der Anklageschrift vom 09.07.2021.
In der insgesamt 18 Fälle umfassenden Anklageschrift wird dem Angeklagten vorgeworfen, in den Jahren 2011 und 2012 als Assistenzarzt sowohl in syrischen Militärkrankenhäusern in Homs und Damaskus als auch in einem Gefängnis des Militärgeheimdienstes Gefangene, die der gegen das Assad-Regime aufbegehrenden Opposition zugerechnet wurden, gefoltert und ihnen schwere körperliche sowie seelische Schäden zugefügt zu haben. Zudem soll er in einem Fall einen Gefangenen mittels einer Injektion vorsätzlich getötet haben, um damit seine Macht zu demonstrieren und zugleich das Aufbegehren eines Teils der syrischen Bevölkerung zu unterdrücken.
Nach der Verlesung des Anklagesatzes stellte der Vorsitzende fest, dass die Anklage mit Beschluss des Senats vom 10.11.2021 sowie mit Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 21.12.2021 vollumfänglich zur Hauptverhandlung zugelassen worden ist. Der Haftbefehl gegen den Angeklagten wurde entsprechend der zugelassenen Anklage neu gefasst und die Fortdauer der Untersuchungshaft angeordnet. Nach Belehrung des Angeklagten, dass es ihm freistehe, sich zur Anklage zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen, ließ dieser durch seine Verteidiger erklären, sich zu den Tatvorwürfen erst im nächsten Hauptverhandlungstermin einlassen zu wollen. Im Anschluss schilderte der Angeklagte seinen Lebenslauf und seinen beruflichen Werdegang. Nachfolgend trat der Senat mit der Verlesung von Urkunden in die Beweisaufnahme ein.
Sodann unterbrach der Vorsitzende die Hauptverhandlung. Diese wird am 25.01.2022 um 10.00 Uhr im Saal 165 Gerichtsgebäude C fortgesetzt werden.
Weitere Verhandlungstermine sind bestimmt auf den 27.01. (Saal 165 C), 03.02., 08.02., 15.02., 17.02. (jeweils Saal II Gerichtsgebäude E), 22.02., 24.02. (jeweils Saal 165 Gerichtsgebäude C), 01.03., 08.03., 10.03., 15.03., 17.03. sowie 24.03. (jeweils Saal II Gerichtsgebäude E).
OLG Frankfurt am Main, Aktenzeichen: 5-3 StE 2/21 - 4 - 2/21