Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Verfahren gegen Deard M. u.a. wegen des Vorwurfs der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung

Die Hauptverhandlung im Verfahren gegen Deard M. wegen des Vorwurfs der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland („Islamischer Staat“) und Verstößen gegen das Außenwirtschaftsgesetz hat begonnen.

Nr. 10/2025

In dem Strafverfahren gegen den 27-jährigen Deard M. hat heute die Hauptverhandlung vor dem 5. Strafsenat - Staatsschutzsenat - des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (OLG) begonnen. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, die terroristische Vereinigung „Islamischer Staat“ durch Geldzahlungen unterstützt zu haben.

An der Sitzung nehmen neben dem mit drei Richtern besetzten Senat der Angeklagte mit seinem Verteidiger sowie zwei Vertreter der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main teil. Nachdem der Vorsitzende des Senats die Anwesenheit der Verfahrensbeteiligten sowie die Identität des Angeklagten festgestellt hatte, verlasen die Vertreter der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main den Anklagesatz aus der Anklageschrift vom 13. November 2024.

Danach wird dem Angeklagten vorgeworfen, im Zeitraum Mai 2020 bis August 2021 die terroristische Vereinigung „Islamischer Staat“ (i.F.: „IS“) durch insgesamt zwölf Geldzahlungen im Gesamtvolumen von mehr als 4.000 € unterstützt zu haben. Zum Transfer des Geldes habe er ein Spendennetzwerk der Vereinigung genutzt, durch das das Geld nach Syrien weitergeleitet worden sein soll. In Syrien sollen die Spendengelder von Mitgliedern der Vereinigung u.a. zum Freikauf der Witwen getöteter „IS“-Kämpfer aus Gefangenenlagern verwendet worden sein. Eine weitere Überweisung des Angeklagten an das mutmaßliche Spendennetzwerk in Höhe von knapp 1.500 € scheiterte und wurde dem Angeklagten zurückerstattet.

Durch die Überweisungen soll der Angeklagte zugleich einem Bereitstellungsverbot der Europäischen Union im Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik zuwidergehandelt haben, weshalb ihm neben der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland auch Verstöße gegen das Außenwirtschaftsgesetz zur Last gelegt werden.

Der Angeklagte wurde am 13. Juni 2024 festgenommen und befindet sich seit diesem Tag aufgrund des Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 23. April 2024, modifiziert durch den Beschluss des Senats vom 30. Januar 2025 in Untersuchungshaft.

Nach der Verlesung der Anklageschrift belehrte der Vorsitzende des Senats den Angeklagten über seine Rechte. Daraufhin erklärte der Verteidiger für den Angeklagten, dass sich dieser am heutigen Tage schweigend verteidigen wolle, aber voraussichtlich am nächsten Hauptverhandlungstag mit einer ausführlichen Einlassung des Angeklagten gerechnet werden könne. Anschließend trat der Senat durch Verlesung von Urkunden in die Beweisaufnahme ein.

Fortsetzungstermine sind zunächst für Montag, den 3. März 2025, Freitag, den 14. März 2025, Montag, den 17. März 2025, Montag, den 24. März 2025 und Montag, den 31. März 2025 sowie für Donnerstag, den 3. April 2025, Dienstag, den 22. April 2025 und Mittwoch, den 23. April 2025 geplant. Mit Ausnahme des Termins am 3. April 2025, der um 14.00 Uhr beginnt, und des Termins am 23. April 2025, der um 11.00 Uhr beginnt, finden alle Termine ab 10.00 Uhr im Saal II des Gerichtsgebäudes E, Hammelsgasse 1, Frankfurt am Main, statt.

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, 24. Februar 2025, Az. 5 St 2/24

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