Nr. 41/2026
Der 5. Strafsenat (Staatsschutzsenat) des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (OLG) hat mit Beschluss vom 6. August 2026 die Anklage der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main vom 8. Juni 2026 gegen den 32-jährigen irakischen Staatsbürger Wadah Mahamed H. wegen des Verdachts der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet.
Dem Angeklagten wird von der Generalstaatsanwaltschaft vorgeworfen, sich als Mitglied der terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ (im Folgenden „IS“) angeschlossen und sich für diese betätigt zu haben. Zunächst soll der Angeklagte spätestens im Januar 2016 eine militärische Ausbildung innerhalb des „IS“ durchlaufen und einen Treueeid auf die Vereinigung geleistet haben. Im Zeitraum Januar 2016 bis September 2016 soll sich der Angeklagte in das Verbandsleben eingegliedert haben und als Kämpfer auf irakischem oder syrischem Staatsgebiet für den „IS“ tätig gewesen sein. Hierbei soll er in verschiedenen Einheiten und Untereinheiten des Kriegsministeriums des „IS“ („Diwan al-Jund“) eingesetzt worden sein. Im Gegenzug soll er Geldleistungen von dem „IS“ erhalten haben.
Der Verdacht gegen den im Jahr 2022 in Deutschland eingereisten Angeklagten ergab sich, nachdem entsprechende Personendaten in mutmaßlichen Mitgliedslisten des „IS“ gefunden worden waren. Die Listen waren von US-amerikanischen Behörden zur Verfügung gestellt und vom Bundeskriminalamt ausgewertet worden.
Der Angeklagte befindet sich seit dem 23. Januar 2026 in Untersuchungshaft.
Die Hauptverhandlung wird am 24. September 2026 um 10:00 Uhr im Saal II des Gerichtsgebäudes E, Hammelsgasse 1, Frankfurt am Main beginnen und am 29. September 2026 sowie am 20., 22., 26., 30. Oktober 2026 und am 2., 6., 13. und 16. November 2026 fortgesetzt werden.
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 6. August.2026, Az. 5 St 1/26.