Gutfleischstraße 1, 35390 Gießen
AG Gießen
Amtsgericht Gießen
Kontakt
Montag bis Freitag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
Beurkundung von Erbscheinsanträgen nach vorheriger Terminvereinbarung.
Online-TerminvergabeÖffnet sich in einem neuen Fenster für Erbausschlagungserklärungen, Testamentsverwahrungen und Testamentsrückgaben.
An dienstfreien Tagen (samstags, sonntags, an gesetzlichen Feiertagen; am 24. und 31. Dezember) ist für unaufschiebbare Einzelaufgaben von 09:00 Uhr bis 10:00 Uhr ein Bereitschaftsdienst eingerichtet.
Der Bereitschaftsdienst ist unter der Rufnummer +49 641 934 - 2322 sowie unter der Faxnummer +49 641 934 - 2442 erreichbar. Es empfiehlt sich in jedem Fall vor einer persönlichen Vorsprache telefonisch Kontakt aufzunehmen, damit die Frage der Unaufschiebbarkeit des Anliegens und ggf. auch die Zuständigkeit des Gerichts geprüft werden kann.
Hinweise
Wir bitten um Verständnis, dass bis auf weiteres Grundbuchauszüge ausschließlich schriftlich beantragt werden können.
Ab dem 1. November 2024 wird der Gerichtsvollzieherdienst für die Stadt Hungen mit den Stadtteilen Bellersheim, Hungen, Inheiden, Langd, Nonnenroth, Obbornhofen, Rabertshausen, Rodheim a. d. Horloff, Steinheim, Trais-Horloff Utphe und Villingen (Amtsgerichtsbezirk Gießen) wieder durch das Amtsgerichts Gießen wahrgenommen.
Ein ebenerdiger Zugang zum Amtsgericht befindet sich im Gebäude B (Neubau). Diesen erreichen Sie über den Hof direkt hinter dem Gebäude A (Altbau).
Am Eingang des Gebäudes A ist eine Klingel angebracht.
Ein Besucherparkplatz für Schwerbehinderte mit entsprechender Berechtigung befindet sich auf dem Gelände.
Eine Behindertentoilette befindet sich im Eingangsbereich des Gebäude B Neubau (Zimmer 61).
Falls ein Besuch in unserem Haus anstehen sollte, können Sie sich auch gerne im Vorfeld in unserer Wachtmeisterei (Telefon: +49 641 934 - 2290) anmelden. Soweit möglich werden Sie zu Ihrem Termin durch unser Haus begleitet.
Schriftliche Anträge richten Sie bitte an folgende Anschrift:
Amtsgericht Gießen
Registergericht
Gutfleischstraße 1
35390 Gießen
Ansprechpartnerin: Frau Heinz
Telefon: +49 641 934 - 2282
Unsere Sitzungssäle können nur eine begrenzte Anzahl von Zuhörern aufnehmen. Es ist daher besonders Schulklassen dringend zu empfehlen, rechtzeitig vor dem beabsichtigten Besuch Kontakt mit der Geschäftsstelle aufzunehmen. Da Hauptverhandlungen länger im Voraus terminiert werden, kann es zu Terminsverlegungen kommen. Es ist daher ratsam, etwa 2 bis 3 Tage vor einem Termin telefonisch nachzufragen, ob die Sitzung stattfindet.
Bitte beachten:
Online-Terminvereinbarung
Vereinbaren Sie Ihre Termine in Beratungshilfesachen oder Nachlasssachen (Testamentsrückgaben, Testamentsverwahrungen und Erbausschlagungserklärungen) online!
Zur Online-Terminvereinbarung des Amtsgerichts GießenÖffnet sich in einem neuen Fenster
Grundsteuerreform
Hinweis zum Grundbuchauszug
Pressemeldungen
Pressestelle
- Pressesprecher (Strafgerichtsbarkeit):
Vizepräsident des Amtsgerichts
Dr. Dietrich Claus Becker
Telefon: +49 641 934 – 2263 - Stellvertretende Pressesprecherin (Strafgerichtsbarkeit):
Richterin am Amtsgericht
Dr. Janika Breithaupt
Telefon: +49 641 934 - 2213 - Pressesprecherin (Zivilgerichtsbarkeit/freiwillige Gerichtsbarkeit):
Weitere aufsichtsführende Richterin am Amtsgericht
Astrid Keßler-Bechtold
Telefon: +49 641 934 - 2717 - Stellvertretender Pressesprecher (Zivilgerichtsbarkeit/freiwillige Gerichtsbarkeit):
Richterin am Amtsgericht
Dr. Janika Breithaupt
Telefon: +49 641 934 - 2213
Weitere Informationen
Das Amtsgericht Gießen ist Ausbildungsgericht für die Berufe
Der Fristenbriefkasten befindet sich im Eingangsbereich des Gebäude A und dort auf der linken Seite vor der Eingangstür.
Durch Einwurf einer Postsendung in diesen gekennzeichneten Briefkasten kann auch außerhalb der Dienstzeiten der fristgerechte Zugang von Schriftstücken sichergestellt werden. Alle Sendungen, die vor 24.00 Uhr in diesen Briefkasten eingeworfen werden, werden als an diesem Tag eingegangen angesehen. Sendungen, die nach 0.00 Uhr eingehen, erhalten den Eingangsstempel des folgenden Tages.
Altbau (Gebäude A):
- Erdgeschoss
- Zivilabteilung Zimmer 23 – 31
- Zwangsvollstreckungsabteilung Zimmer 5 - 7
- Insolvenzabteilung Zimmer 8, 10,11
- Erstes Obergeschoss
- Verwaltungsgeschäftsstelle Zimmer 125
- Zweites Obergeschoss
- Strafabteilung Zimmer 216 – 229
Neubau (Gebäude B):
- Erdgeschoss
- Kassenautomat
- Nachlassabteilung Zimmer 3, 4, 6 und 8
- Registerabteilung Zimmer 11, 12, 13 und 29
- Grundbuchamt Zimmer 27 – 34
- Erstes Obergeschoss
- Betreuungsabteilung Zimmer 110 – 113 und 116
- Familiengericht 101 - 106
- Gerichtskasse
- Gerichtskasse Zimmer 701 - 725
Aufträge an die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher sollten an das
Amtsgericht Gießen, Gerichtsvollzieherverteilerstelle
Gutfleischstraße 1, 35390 Gießen
Telefon: +49 641 934 - 2290
Telefax: +49 641 934 - 2442
gerichtet werden.
So ist sichergestellt, dass auch im Vertretungs- und Krankheitsfall der Auftrag zeitnah bearbeitet werden kann.
Der Auftrag wird durch die Gerichtsvollzieherverteilerstelle an die zuständige Gerichtsvollzieherin bzw. den zuständigen Gerichtsvollzieher weitergeleitet.
Hinweis:
Die Zuständigkeit kann sich kurzfristig ändern. Die jeweils aktuelle Zuständigkeit kann ggf. auch bei der Gerichtsvollzieherverteilerstelle erfragt werden.
Das Gebäude wurde im Jahr 1906 geplant und ab dieser Zeit gebaut.
Während des Ersten Weltkrieges wurde es als Hilfslazarett genutzt. Am 6.2.1922 zog dann das Amtsgericht in das Gebäude in der Gutfleischstr. 1 ein. Dies war ab sofort die Adresse der Gießener Rechtsprechung.
Da fast ganz Gießen im Zweiten Weltkrieg zerstört wurde, blieb auch das Amtsgerichtsgebäude nicht verschont und wurde zu großen Teilen zerstört. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde das historische Bauwerk wieder aufgebaut.
Nachdem das Gebäude zu klein geworden war, wurde der Altbau durch einen Neubau erweitert, welcher im Jahr 1995 eingeweiht wurde.
Der Neubau wurde auf dem Gelände einer ehemaligen Zigarrenfabrik errichtet, die bis dato zum Stadtbild gehörte.
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Der Digitale Service Point ist eine zentrale Stelle der hessischen Justiz, an die sich Bürgerinnen und Bürger mit allgemeinen Fragen direkt über die kostenlose Telefonnummer (montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr oder per E-Mail wenden können.
Über die Servicenummer bzw. E-Mailadresse können Frage u. a. zum Ausfüllen von Formularen geklärt werden. Das Auskunftsangebot ist zur Zeit auf Angelegenheiten der Amtsgerichte, Landgerichte und des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main ausgerichtet.
Weitere Informationen zum Digitalen Service PointÖffnet sich in einem neuen Fenster
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