Gebäudeansicht des Amtsgerichts Fulda.

Amtsgericht Fulda

Kontakt

Amtsgericht Fulda

Fax

+49 611 32761 - 8202

Königstraße 38
36037 Fulda

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag mit terminlicher Vereinbarung

Hinweise

  • Registergericht: 
    Die Einsichtnahme in Register ist während der gesamten Dienststunden möglich.
  • Beratungshilfe:
    Bitte reichen Sie die Anträge auf Beratungshilfe grundsätzlich schriftlich ein.
    Falls dies nicht möglich ist, vereinbaren Sie bitte einen Termin.

Gerichtstage finden an den ehemaligen Zweigstellenstandorten in Hilders, Gersfeld und Neuhof statt. Bitte beachten Sie hierzu die Bekanntmachungen in den jeweiligen Gemeindeblättern.

  • Hilders:
    Gemeindeverwaltung Hilders, Kirchstr. 2-6, 36115 Hilders (Zimmer 5)
  • Gersfeld:
    Rathaus der Stadt Gersfeld, Marktplatz 19, 36129 Gersfeld/Rhön (Zimmer 24)
  • Neuhof:
    Ort: Rathaus Neuhof, Lindenplatz 4, 36119 Neuhof (Zimmer 202).

Die Sprechzeiten werden durch die Gemeinden in den örtlichen Bekanntmachungsblättern veröffentlicht. Da in Ausnahmefällen Änderungen von obiger Einteilung möglich sind, wird empfohlen, sich an den Bekanntmachungen im jeweiligen Mitteilungsblatt zu orientieren oder bei der zuständigen Gemeindeverwaltung bzw. dem Amtsgericht Fulda (Telefon: +49 661 924 - 2300) nachzufragen.

In folgenden Angelegenheiten können wir für Sie tätig werden:

  • Angelegenheiten der Rechtsantragstelle
  • Beratungshilfesachen
  • Angelegenheiten des Nachlassgerichts (Testaments- und Erbscheinssachen)
  • Erteilung von Auskünften aus dem Grundbuch und dem Handelsregister (soweit rechtlich zulässig)

Hintergrund:
Bis zum 31. Mai 2004 unterhielt das Amtsgericht Fulda Gerichtszweigstellen in Hilders (für die Gemeinden Hilders und Ehrenberg sowie die Stadt Tann), Gersfeld/Rhön (für die Stadt Gersfeld und die Gemeinden Poppenhausen und Ebersburg) und Neuhof (für die Gemeinden Neuhof, Flieden und Kalbach). Die Zweigstellen waren bis zu ihrer Schließung zuständig für die Bearbeitung von Grundbuchsachen, Angelegenheiten des Handelsregisters, Vereinsregisters und Genossenschaftsregisters, für Nachlasssachen, Angelegenheiten des Vormundschaftsgerichts, Kirchenaustritte und Beratungshilfesachen. Mit Wirkung vom 01. Juni 2004 wurden die Zweigstellen geschlossen, die Zuständigkeit für die Bearbeitung oben genannter Angelegenheiten ging auf das Amtsgericht in Fulda über. Seit der Schließung der Zweigstellen werden in den Räumen der Gemeindeverwaltungen Hilders und Neuhof bzw. der Stadtverwaltung Gersfeld/Rhön jeweils einmal monatlich Gerichtstage abgehalten. Rechtssuchendes Publikum kann an diesen Tagen Anträge und Erklärungen gegenüber einer Rechtspflegerin/einem Rechtspfleger des Amtsgerichts Fulda abgeben.

Sie werden gebeten, im gesamten Gebäude des Amtsgerichts Fulda eine Maske (FFP2-, KN95- oder OP-Maske) zu tragen.

Das Amtsgericht Fulda ist für Besucher mit Mobilitätseinschränkungen über eine Rampe am linken Seiteneingang zu erreichen. An diesem Eingang ist auch eine Klingel mit Gegensprechanlage angebracht.

Sie befinden sich sodann im Erdgeschoss des Altbaus. Von hier aus gelangen Sie in die jeweiligen Stockwerke wie folgt:

Über den im Erdgeschoss beim Grundbuchamt befindlichen Aufzug können die Stockwerke 1 des Alt- und des Neubaus sowie das Stockwerk 2 des Altbaus erreicht werden.

Ein Übergang zwischen Alt- und Neubau besteht nur im 1. Stock.

Der Zugang zu den Stockwerken 2 und 3 des Neubaus ist nur über den Aufzug gegenüber der Verwaltung im 1. Stock (Zimmer 1.106) möglich.

Neben den aushängenden Etagenplänen sind Ihnen auch die Bediensteten jederzeit gerne behilflich.

  • Hauptverhandlungen in Strafsachen:
    Unsere Sitzungssäle mit ihren unterschiedlichen Größe können nur eine beschränkte Anzahl von Personen aufnehmen. Da es vorkommen kann, dass mehrere Schulklassen am selben Tag eine Hauptverhandlung in Strafsachen besuchen möchten, ist es dringend zu empfehlen, rechtzeitig vor dem beabsichtigten Besuch mit uns Kontakt aufzunehmen. 
    Sodann kann abgeklärt werden, ob an einem bestimmten Tag eine für Sie geeignete Hauptverhandlung stattfindet.  

    Kontaktaufnahme über Telefon: +49 661 924 - 2300. Von dort werden Sie an die entsprechende Service-Einheit weiterverbunden.

    Da Termine längerfristig anberaumt werden, kann es durchaus  z.B. wegen Verhinderung von Verfahrensbeteiligten zu Terminsverlegungen kommen. Sie sollten daher etwa 2 - 3 Tage vor dem Hauptverhandlungstermin bei Ihrem Ansprechpartner noch einmal telefonisch nachfragen, ob die Hauptverhandlung stattfindet. 

    Die Schülerinnen und Schüler sollten rechtzeitig vor Sitzungsbeginn eintreffen, da im Eingangsbereich ausnahmslos Sicherheitskontrollen durchgeführt werden und es zu Verzögerungen beim Einlass kommen kann. Um den Zeitaufwand bei der Kontrolle von Schultaschen, Rucksäcken u.ä. in Grenzen zu halten, sollten nur die für den Besuch einer Gerichtsverhandlung aus pädagogischen Gesichtspunkten unbedingt erforderlichen Gegenstände mitgebracht werden. Lehrer/innen bzw. Begleitpersonen der Schulklassen werden daher gebeten, bei der Vorbereitung auf den Gerichtsbesuch entsprechend darauf hinzuwirken.
     
  • Mündliche Verhandlungen in Zivilsachen
    Termine in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten sind für Schulklassen erfahrungsgemäß von geringerem Interesse. Beabsichtigen Sie allerdings, einer mündlichen Verhandlung (z. B. in Mietsachen) zuschauen zu wollen, empfiehlt es sich auch hier, rechtzeitig vor Ihrem anvisierten Termin mit uns Kontakt über Telefon: +49 661 924 - 2300 aufzunehmen. Sie werden von dort aus an einen kompetenten Ansprechpartner weitervermittelt.

Bitte beachten:

Pressesprecher

Strafsachen

Christoph Mangelsdorf

Amtsgericht Fulda

Richter am Amtsgericht

Pressesprecher - alle Sachen außer Strafsachen

Ulrich Jahn

Amtsgericht Fulda

Richter am Amtsgericht und ständiger Vertreter des Direktors

Das Amtsgericht Fulda ist Ausbildungsgericht für die Berufe

  • Justizfachangestellte/Justizfachangestellter
  • Justizfachwirtin/Justizfachwirt
  • Rechtspflegerin/Rechtspfleger

Den Fristenbriefkasten finden Sie auf der rechten Seite unseres Haupteingangs.

Leerungszeiten:
Montag bis Freitag 08:00 Uhr, 15:00 Uhr und 24:00 Uhr.

Bei Fristsachen, in denen die Frist sonnabends, sonn- und feiertags abläuft, gilt die Frist als gewahrt, wenn der Eingang am darauf folgenden Werktag erfolgt (§ 193 BGB).

Fristsachen können am Tage des Fristablaufs bis 24:00 Uhr fristwahrend eingeworfen werden.

Wertsachen sowie Schriftstücke in Grundbuchsachen zur Vermeidung von Nachteilen nicht einwerfen, sondern in der Geschäftsstelle abgeben.

  • Erdgeschoss (Altbau)
    • Eingangsbereich mit Pforte und Information, Gerichtstafel
    • Grundbuchamt, Zimmer 0.102, 0.108 und 0.111
    • Wachtmeisterei und Poststelle, Zimmer 0.106
    • Behinderten-Toilette, Raum 0.100
  • 1. Stockwerk (Altbau)
    • Serviceeinheit für Strafsachen, Zimmer 1.115, 1.116 und 1.130
    • Kleiner Sitzungssaal für Strafsachen und Bußgeldsachen, Saal 1.119
    • Großer Sitzungssaal für Strafsachen und Bußgeldsachen, Saal 1.120
    • Wartebereich vor den Sitzungssälen für Strafsachen und Bußgeldsachen
    • Öffentliche Toilette (Herren), Raum 1.126
  • 1. Stock (Neubau)
    • Verwaltung des Amtsgerichts, Zimmer 1.106
    • Gerichtszahlstelle, Hinterlegungssachen, Todeserklärungen, Zimmer 1.112
  • 2. Stock (Altbau)
    • Serviceeinheit für Zivilsachen, Zimmer 2.132, 2.133 und 2.147
    • Gerichtsvollzieher-Zimmer, Zimmer 2.140
    • Sitzungssaal für Zivilsachen, Saal 2.131 und 2.135
    • Wartebereich vor den Sitzungssälen für Zivilsachen
    • Öffentliche Toilette (Damen), Raum 2.143
  • 2. Stock (Neubau)
    • Serviceeinheit für Familiensachen, Zimmer 2.121 und 2.123
    • Großer Sitzungssaal für Familiensachen, Saal 2.124
    • Kleiner Sitzungssaal für Familiensachen, Saal 2.125
    • Wartebereich, Kinderspielecke (zwischen Familiengericht und Ausbildung)
    • Ausbildung, Zimmer 2.118
    • Serviceeinheit für Betreuungssachen, Zimmer 2.113, 2.117, 2.158 und 2.104
    • Serviceeinheit für Zwangsvollstreckungssachen, Zimmer 2.102
    • Öffentliche Toilette (Damen), Raum 2.152
    • Öffentliche Toilette (Herren),Raum 2.150
  • 3. Stock (Altbau)
    • Serviceeinheit Handelsregister, Vereinsregister, Genossenschaftsregister, Güterrechtsregister, Zimmer 3.112
    • Serviceeinheit Handelsregister, Vereinsregister, Genossenschaftsregister, Güterrechtsregister, Serviceeinheit für Insolvenzsachen, Zimmer 3.115
    • Serviceeinheit für Insolvenzsachen, Zimmer 3.107
    • Serviceeinheit für Zwangsversteigerungssachen, Serviceeinheit Beratungshilfe, Zimmer 3.104
    • Sitzungssaal für Zwangsversteigerungen und Insolvenzsachen, Saal 3.100

Das Amtsgericht Fulda besteht aus folgenden Abteilungen:

  • Abteilung 1 - Verwaltungsabteilung
    (Personalangelegenheiten, Ausbildung, Buchhaltung, Schiedsamts- und Ortsgerichtswesen, Hinterlegungssachen, Notariatsarchiv, Gerichtszahlstelle)
  • Abteilung 2 - Schöffengericht, Jugendschöffengericht, Einzelrichterstrafsachen, Ordnungswidrigkeitssachen, Jugendstrafvollstreckung
  • Abteilung 3 - Zivilprozessgericht
    (bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, Beratungshilfesachen)
  • Abteilung 4 - Familiengericht
    (Familiensachen: Ehesachen, Kindschaftssachen, Abstammungssachen, Adoptionssachen, Wohnungszuweisungs-/Hausratssachen, Gewaltschutzsachen, Versorgungsausgleichssachen, Unterhaltssachen, Güterrechtssachen, Lebenspartnerschaftssachen) 
  • Abteilung 5 - 
    • Vollstreckungsgericht
      (Zwangsversteigerungssachen, Zwangsverwaltungssachen, Mobiliarvollstreckung)
    • Registergericht
      (Handels-, Genossenschafts-, Vereins- und Güterrechtsregistersachen)  
  • Abteilung 6 - Nachlassgericht
  • Abteilung 7 - Grundbuchamt  
  • Abteilung 8 - Betreuungsgericht
    (Betreuungssachen sowie Unterbringungssachen und Pflegschaften die keine Minderjährigen betreffen)    
  • Abteilung 9 - Insolvenzgericht
Beschreibung

Datei ist nicht barrierefrei.

Beschreibung

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Hinweis:
Die Zuständigkeit kann sich kurzfristig ändern. Die jeweils aktuelle Zuständigkeit kann ggfls. auch beim Amtsgericht erfragt werden.

Beschreibung

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Bitte informieren Sie sich bei der zuständigen Gemeindeverwaltung über die Schiedsämter im Landkreis Fulda.

Zwangsversteigerungs- / Zwangsverwaltungsverfahren werden von der Abteilung 5 des Amtsgerichts Fulda durchgeführt.
Die Geschäftsstelle befindet sich im 3. Obergeschoss des Amtsgerichts Fulda, Königstraße 38, 36037 Fulda, Raum 3.104.

Die Zuständigkeit ergibt sich in der Regel aus der Endziffer des Geschäftszeichens vor dem Schrägstrich. Bei den Endziffern 1 und 2: Telefon: +49 661 924 - 2407 (z.B. bei Geschäftsnummer 5 K 121/07 oder 5 K 82/06). Bei allen übrigen Geschäftszeichen: Telefon: +49 661 924 - 2340.

Sprechzeiten: Montag bis Freitag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung.

Beachten Sie bitte, dass für hier erfolgte Angaben keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen wird.

Geben Sie bei Rückfragen bitte immer das jeweilige Geschäftszeichen an.
Da Termine unter Umständen sehr kurzfristig aufgehoben werden, wird empfohlen, sich am Vortag nach dem Stand des Verfahrens zu erkundigen.

Örtliche Zuständigkeit:
Folgende Gemeinden fallen unter die örtliche Zuständigkeit der Zwangsversteigerungsabteilung des Amtsgerichts Fulda:
Bad Salzschlirf, Dipperz, Ebersburg, Ehrenberg, Eichenzell, Flieden, Fulda, Gersfeld, Großenlüder, Hilders, Hofbieber, Hosenfeld, Kalbach, Künzell, Neuhof, Petersberg, Poppenhausen, Tann

Hinweis: 
Telefonische Anfragen zu laufenden Verfahren sollten an die/den zuständige/n Mitarbeiter/in der Geschäftsstelle gerichtet werden, weil dort die Akten aufbewahrt werden. Wertgutachten zu jedem Verfahren liegen dort zur Einsicht bereit. Kopien können für Interessenten/innen leider nicht gefertigt werden. 
Die Mitarbeiter/innen sind stets bemüht, Ihnen schnell weiterzuhelfen und Ihre Fragen zu beantworten. Haben Sie jedoch bitte Verständnis, dass nicht alle Informationen für Bietinteressenten/innen zugänglich sind.
Wegen der zahlreichen Anfragen und durchzuführenden Termine kann es kurzzeitig zu Überlastungen kommen. Probieren Sie es in einem solchen Fall bitte später noch einmal.

Digitaler Service Point

Drei rote Punkte, darunter ein roter, ein blauer und ein roter Punkt, darunter drei rote Punkte, darunter unter dem mittleren ein weiterer roter Punkt; alle regelmäßig angeordnet.

Ihr Draht zur hessischen Justiz

Der Digitale Service Point ist eine zentrale Stelle der hessischen Justiz, an die sich Bürgerinnen und Bürger mit allgemeinen Fragen direkt über die kostenlose Telefonnummer (montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr oder per E-Mail wenden können.

Über die Servicenummer bzw. E-Mailadresse können Frage u. a. zum Ausfüllen von Formularen geklärt werden. Das Auskunftsangebot ist zur Zeit auf Angelegenheiten der Amtsgerichte, Landgerichte und des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main ausgerichtet.

Weitere Informationen zum Digitalen Service PointÖffnet sich in einem neuen Fenster