Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Akkreditierungsverfahren im Strafverfahren gegen Alaa M.

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Nr. 79/2021

Mit Beschluss vom 10.11.2021 hat der Senat das Hauptverfahren gegen den Angeklagten Alaa M. u.a. wegen des Vorwurfs der Verbrechen gegen die Menschlichkeit teilweise eröffnet (siehe Pressemitteilung vom 10.11.2021, Nr. 70/2021). Die Hauptverhandlung beginnt voraussichtlich Anfang des Jahres 2022.

Zur Abschätzung des Medieninteresses an den Hauptverhandlungstagen wird zunächst ein Akkreditierungsverfahren vorgeschaltet. In Abhängigkeit zur Menge und Zusammensetzung der akkreditierten Medienvertreter - sowie der aktuellen Pandemieentwicklung - werden anschließend die Regelungen zur Sitzplatzvergabe in einer sicherheitspolizeilichen Verfügung abgefasst werden. Mit der Akkreditierungsbescheinigung ist folglich keine Sitzplatzzuweisung verbunden.

Hinsichtlich des Interessenbekundungs- bzw. Akkreditierungsverfahrens hat der Senat auszugsweise folgende Regelungen erlassen:

Alle an einer Teilnahme an der Hauptverhandlung interessierten Medienvertreter, Fotografen und Kamerateams werden gebeten, sich unter Übermittlung eines gültigen Presseausweises bzw. Ausweises einer Rundfunk- oder Fernsehanstalt im Sinne des Pressegesetzes und/oder eines Referenzschreibens (Beschäftigungs- oder Auftragsbestätigung) eines solchen Unternehmens oder eines sonstigen Nachweises ihrer journalistischen Tätigkeit bei der Pressestelle des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main per E-Mail unter pressestelle@olg.justiz.hessen.de oder per Fax unter 004969 1367-8382 zu akkreditieren. Anzugeben sind der vollständige Name, das Geburtsdatum, das Medium (rechtlich selbstständige Einheit), E-Mail-Adresse sowie die Bereitschaft zur Übernahme der Poolführerschaft.

Auf anderen als den genannten Wegen eingehende Akkreditierungsgesuche können nicht berücksichtigt werden und werden auch nicht weitergeleitet.

Die Akkreditierungsfrist endet am 21.12.2021, 12.00 Uhr. Akkreditierungsgesuche, die nach Ablauf der Frist eingehen, können nicht berücksichtigt werden.

Die Durchführung des Akkreditierungsverfahrens obliegt der Pressestelle des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main.

Nach Ablauf der Frist erhalten Medienvertreter per Mail eine Nachricht, ob ihre Angaben zu einer Akkreditierung geführt haben. Eine Bestätigung Ihrer Akkreditierung führen Sie bitte bei jeder Teilnahme an einer Sitzung mit sich und zeigen diese dem Wachpersonal vor.

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Az. 5-3 StE 2/21 - 4 - 2/21

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