Der 8. Strafsenat (Staatsschutzsenat) des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (OLG) hat mit Beschluss vom 22. März 2024 das Hauptverfahren eröffnet und die Anklage zur Hauptverhandlung gegen neun Angeklagte zugelassen. Die Verhandlung beginnt am 21. Mai 2024 um 9.30 Uhr. Medienhinweise werden mit folgender Presseerklärung bekanntgemacht.
Die Bundesanwaltschaft legt den Angeklagten mit Anklageschrift vom 8. Dezember 2023 zur Last, Mitglied in einer terroristischen Vereinigung gewesen zu sein bzw. diese unterstützt zu haben. Die Angeklagten Heinrich XIII P.R. und Rüdiger v.P. sollen dabei als Rädelsführer agiert haben.
Ziel der Vereinigung sei es gewesen, die bestehende staatliche Ordnung in Deutschland gewaltsam zu beseitigen und durch eine eigene, bereits in Grundzügen ausgearbeitete Staatsform zu ersetzen. Die Angehörigen habe eine tiefe Ablehnung der staatlichen Institutionen und der freiheitlichen demokratischen Grundordnung verbunden. Sie seien einem Konglomerat aus Verschwörungsmythen, u.a. aus der sog. Reichsbürger-und Selbstverwalterszene sowie der QAnon-Ideologie gefolgt. Sie seien fest davon überzeugt gewesen, dass Deutschland von Angehörigen eines sog. „Deep State“ regiert werde. Die sog. „Allianz“, ein - tatsächlich nicht existierender - technisch überlegener Geheimbund von Regierungen, Nachrichtendiensten und Militärs verschiedener Staaten habe die Befreiung versprochen.
Ab August 2021 habe die Vereinigung einen Umsturz geplant und konkret vorbereitet. Die Zusammenarbeit mit der „Allianz“ sei propagiert worden. Diese habe vorgesehen, dass der Geheimbund ein Zeichen für den Eintritt des sog. „Tag X“ als Signal für das Eingreifen der Vereinigung geben werde. Die Vereinigung habe u.a. über einen kabinettsähnlich strukturierten „Rat“ sowie einen militärischen Arm verfügt. Die Vereinigung habe über finanzielle Mittel i.H.v. 500.000 € verfügt und Zugriff auf ein massives Waffenarsenal gehabt.
Der Senat ist in der Hauptverhandlung mit fünf Richtern einschließlich des Vorsitzenden besetzt.
Weitere Verhandlungstermine sind derzeit bestimmt auf
Donnerstag, den 23. Mai 2024,
Dienstag, den 28. Mai 2024,
Mittwoch, den 29. Mai 2024,
Dienstag, den 04. Juni 2024,
Mittwoch, den 05. Juni 2024,
Dienstag, den 11. Juni 2024,
Donnerstag, den 13. Juni 2024,
Dienstag, den 18. Juni 2024,
Mittwoch, den 19. Juni 2024,
Dienstag, den 25. Juni 2024,
Freitag, den 28. Juni 2024,
Dienstag, den 02. Juli 2024,
Donnerstag, den 04. Juli 2024,
Dienstag, den 09. Juli 2024,
Mittwoch, den 10. Juli 2024,
Dienstag, den 16. Juli 2024,
Mittwoch, den 17. Juli 2024,
Dienstag, den 13. August 2024,
Donnerstag, den 15. August 2024,
Dienstag, den 20. August 2024,
Mittwoch, den 21. August 2024,
Dienstag, den 27. August 2024,
Mittwoch, den 28. August 2024,
Dienstag, den 03. September 2024,
Donnerstag, den 05. September 2024,
Dienstag, den 10. September 2024,
Mittwoch, den 11. September 2024,
Dienstag, den 17. September 2024,
Dienstag, den 08. Oktober 2024,
Donnerstag, den 10. Oktober 2024,
Dienstag, den 29. Oktober 2024,
Donnerstag, den 31. Oktober 2024,
Dienstag, den 05. November 2024,
Mittwoch, den 06. November 2024,
Dienstag, den 12. November 2024,
Mittwoch, den 13. November 2024,
Dienstag, den 19. November 2024,
Donnerstag, den 21. November 2024,
Dienstag, den 26. November 2024,
Mittwoch, den 27. November 2024,
Dienstag, den 03. Dezember 2024,
Mittwoch, den 04. Dezember 2024,
Dienstag, den 10. Dezember 2024,
Donnerstag, den 12. Dezember 2024,
Dienstag, den 17. Dezember 2024,
Mittwoch, den 18. Dezember 2024,
Dienstag, den 14. Januar 2025,
Mittwoch, den 15. Januar 2025 und
sodann - ab der 4. Kalenderwoche 2025 sich im Dreiwochen-Turnus bis zum Ende des Verfahrens wiederholend - jeweils die Verhandlungstage am Dienstag und Donnerstag in der ersten dieser drei Wochen und in der sich anschließenden zweiten und dritten Kalenderwoche des Dreiwochen-Turnus die Verhandlungstage jeweils am Dienstag und Mittwoch.
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 22. März 2024, Az. 8 St 2/23