Nr. 21/2024
In dem Staatsschutzverfahren gegen neun Angeklagte u.a. wegen des Vorwurfs der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung beginnt die Hauptverhandlung am Dienstag, 21.05.2024, 09:30 Uhr. Das Verfahren findet im Sitzungssaal des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main, Wilhelm-Fay-Straße 20, 65936 Frankfurt am Main (Außenstelle Sossenheim) statt.
Vorbereitend findet für Pressevertreter am 15.05.2024 um 10:00 Uhr ein Pressegespräch mit dem Präsidenten des Oberlandesgerichts sowie der Pressesprecherin vor Ort in Sossenheim statt. An diesem Termin werden die Räumlichkeiten vorgestellt und Abläufe erläutert. Es besteht zudem Gelegenheit, organisatorische Fragen zu klären. Bitte teilen Sie aus organisatorischen Gründen formlos per Mail an die Pressestelle bis zum 13.05.2024 mit, ob Sie beabsichtigen, an diesem Termin teilzunehmen.
Einige wichtige Informationen vorab in Kürze:
Der Zugang zum Saal wird am ersten Verhandlungstag 120 Minuten, an allen weiteren Tagen 90 Minuten vor Sitzungsbeginn geöffnet. Spätestens eine Stunde nach Beendigung des jeweiligen Sitzungstages wird der gesamte Saalbereich geschlossen.
Ton- und Bildaufnahmen sind jeweils 30 Minuten vor Sitzungsbeginn erlaubt. Sie erfolgen im Sitzungssaal ausschließlich über die bereits mit Presseinformation vom 22.04.2024 bekannt gemachten Poolführer.
Im Sitzungssaal dürfen Sie elektronische Geräte nur im offline-Modus verwenden.
Für Pressevertreter sind 59 Sitzplätze reserviert. Sie werden bevorzugt an die akkreditierten Pressevertreter vergeben. Es haben sich 69 Pressevertreter akkreditiert. Davon konnte 59 Pressevertretern ein fester Sitzplatz zugewiesen werden. Sie können den Ihnen bereits am 22.04.2024 zugesandten Akkreditierungsbestätigungen entnehmen, ob, wenn ja, welchen Sitzplatz Sie erhalten haben. Sofern Sie keinen Sitzplatz erhalten haben, Sitzplätze aber frei bleiben, kann Ihnen – nach der Reihenfolge des Eingangs ihrer Gesuche (Nachrückerplatz Nr.) – selbstverständlich ein Platz zugeteilt werden.
Halten Sie zu jeder Sitzung bitte Ihren Lichtbildausweis und einen geeigneten Nachweis der Pressezugehörigkeit bereit.
Unmittelbar neben dem Sitzungssaal befindet sich ein Arbeitsraum für Pressevertreter. Er verfügt über 59 Arbeitsplätze. Steckdosen sind vorhanden. Die Arbeitsplätze sind entsprechend Ihren Sitzplatznummern nummeriert. Dort können Sie auch online arbeiten.
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Az. 8 St 2/23
Detaillierte Regelungen (u.a. zur Zugangskontrolle) entnehmen Sie bitte der zweiten sitzungspolizeilichen Verfügung des Vorsitzenden vom 25.04.2024.